Frage zu Bereifung an Motorrädern?
Moin, entspricht es den Tatsachen, dass seit 2020 bei alten Motorrädern ohne EU-Typgenehmigung neue Bereifung in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss?
Habe eine Maschine von 1992 ohne Typgenehmigung. Jetzt kamen neuen Reifen drauf und der TÜV-Mann sagte, dass ich die noch per Einzelabnahme bestätigen lassen müsste. Mit diesem Wisch dann zur Zulassungsstelle die Reifen in die Papiere eintragen lassen müsste. Und immer dann, wenn dieser Reifentyp nicht mehr verfügbar wäre, würde das Spielchen von vorne beginnen. Ist das tatsächlich so?
So wie ich das verstanden habe, verlieren die bisherigen von Reifenherstellern ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ihre Gültigkeit. In einem Infoblatt von Pirelli las ich:
Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw ab dem 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.
Also meine bisherige Bereifung war bisher Technisch und bürokratisch-rechtlich korrekt. Und jetzt ist sie nur noch technisch korrekt. Bürokratisch-rechtlich wird sie erst durch einen Eintrag in den Schein korrekt. Korrekt?
2 Antworten
Wenn deine Maschine eine §21 Einzelabnahme ist oder eine Änderung am Fahrwerk stattgefunden hat die dazu geführt hat das eine Reifenbrindung eingetragen wurde dann gilt diese.
Ich hab eine BJ90 Maschine da stehen ohne EUnTypengenehmigung der wurde dieses Jahr ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt durch Ummeldung. Dort ist aus den Bemerkungen der Satz "Reifenbindung gemäß Herstellerfreigabe beachten" einfach raus gestrichen worden. Der Olle Satz hat keine Bewandtnis mehr nach meinem Kenntnisstand.
Allerdings muss dein Reifen laut DOT nach 2020 hergestellt worden sein und die Dimension, Traglast, Speedindex usw müssen zu denen im Fahrzeugschein passen.
Ach ja... Wenn es aus irgendwelchen gründen dennoch eine Reifenbindung eingetragen gibt Versuche dem Tüv prüfer zumindest eine Hersteller und keine Fabrikatsbindung aus der Nase zu ziehen. Habe 2 Bikes mit abgeänderten Felgen/Schwinge etc beide haben nur eingetragen "reifen 180/55R17 73W Hersteller Pirelli, Michelin, Continental, Dunlop, Bridgestone...)
Auf die weise darf ich quasi alles fahren und der Tüv prüfer darf sein gutes Gewissen behalten.
Ich würde argumentieren das du durch das aufziehen der richtigen Größe genug Nachweis über die Zulässigkeit erbracht wurde.
Aber. Du hast eindeutig eine Fabrikatsbindung stehen und die raus zu bekommen könnte problematisch werden.
Daher: Wenn der Püfer unbedingt eine Bindung eintragen will, schau das du eine Reifenherstellerbindung und keine Fabrikatsbindung eingetragen bekommst.
As i said, habe 2 Bikes mit anderer Bereifung und mein Prüfer hat bedenken eine generelle Freigabe zu geben da einige Hersteller mischen ihre 180er tendenziell breiter bauen und andere schmäler.
Also hab ich nach kurzer Diskussion eine Herstellerbindung bekommen damit kann ich leben.
Ach ja... Versuche mal ein anderen Prüfingenieur.
Manche haben "Angst" davor Sachen einzutragen selbst wenn diese nach dem gesunden Menachenverstand voll okay sind. Getreu dem Motto: "fürs ablehnen ist noch keiner gekündigt worden"
Versuche mal ein anderen Prüfingenieur.
Es wird definitiv ein anderer als der, der mir die HU gemacht hat. Weil es im ganzen Umkreis hier nur einen Dekra-Menschen gibt, der das hier anbietet. Und zwar nur an einem Tag in der Woche. Mal schauen, wie der so drauf sein wird.
Danke erstmal.
TÜV-Mann sagte, dass ich die noch per Einzelabnahme bestätigen
Such dir einen Anderen. Den meisten HU- Stationen ist es egal.
Wobei ich mir nicht Mal sicher bin, ob das überhaupt noch zutrifft, meines Erachtens nicht
Nachtrag
Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand wurden Reifenfabrikatsbindungen generell aufgehoben.
Deswegen schrieb ich
bei alten Motorrädern ohne EU-Typgenehmigung
Weil meines hat keine solche.
Die Maschine wurde nach jahrelanger Stilllegung mit neuem Schein reaktiviert. Der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" wurde leider übernommen.
Bei mir sind unter 15.1 und 15.2 120er und 160er Maß angegeben, die ich auch neu draufziehen lassen hab. Leider steht im Schein auch Hersteller Bridgestone (BT50F / BT50R) und Pirelli (MTR03 / MTR04) mit alten Reifentypen, die es so nicht mehr gibt.
Edit: Ich glaub, ich habs gefunden:
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte FahrzeugeBei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.
Beurteilung:
Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (weiter zu beachtende Erläuterungen siehe Punkt Schlussfolgerung).
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html
Schätze mal, dass ich um eine Einzelabnahme nicht rumkomme.