Frage zu Bereifung an Motorrädern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn deine Maschine eine §21 Einzelabnahme ist oder eine Änderung am Fahrwerk stattgefunden hat die dazu geführt hat das eine Reifenbrindung eingetragen wurde dann gilt diese.

Ich hab eine BJ90 Maschine da stehen ohne EUnTypengenehmigung der wurde dieses Jahr ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt durch Ummeldung. Dort ist aus den Bemerkungen der Satz "Reifenbindung gemäß Herstellerfreigabe beachten" einfach raus gestrichen worden. Der Olle Satz hat keine Bewandtnis mehr nach meinem Kenntnisstand.

Allerdings muss dein Reifen laut DOT nach 2020 hergestellt worden sein und die Dimension, Traglast, Speedindex usw müssen zu denen im Fahrzeugschein passen.

Ach ja... Wenn es aus irgendwelchen gründen dennoch eine Reifenbindung eingetragen gibt Versuche dem Tüv prüfer zumindest eine Hersteller und keine Fabrikatsbindung aus der Nase zu ziehen. Habe 2 Bikes mit abgeänderten Felgen/Schwinge etc beide haben nur eingetragen "reifen 180/55R17 73W Hersteller Pirelli, Michelin, Continental, Dunlop, Bridgestone...)

Auf die weise darf ich quasi alles fahren und der Tüv prüfer darf sein gutes Gewissen behalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister
Amtsschreck 
Fragesteller
 07.07.2023, 10:24

Die Maschine wurde nach jahrelanger Stilllegung mit neuem Schein reaktiviert. Der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" wurde leider übernommen.

Bei mir sind unter 15.1 und 15.2 120er und 160er Maß angegeben, die ich auch neu draufziehen lassen hab. Leider steht im Schein auch Hersteller Bridgestone (BT50F / BT50R) und Pirelli (MTR03 / MTR04) mit alten Reifentypen, die es so nicht mehr gibt.

Edit: Ich glaub, ich habs gefunden:

Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge

Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

Beurteilung:

Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (weiter zu beachtende Erläuterungen siehe Punkt Schlussfolgerung).

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Schätze mal, dass ich um eine Einzelabnahme nicht rumkomme.

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Nonameguzzi  07.07.2023, 11:43
@Amtsschreck

Ich würde argumentieren das du durch das aufziehen der richtigen Größe genug Nachweis über die Zulässigkeit erbracht wurde.

Aber. Du hast eindeutig eine Fabrikatsbindung stehen und die raus zu bekommen könnte problematisch werden.

Daher: Wenn der Püfer unbedingt eine Bindung eintragen will, schau das du eine Reifenherstellerbindung und keine Fabrikatsbindung eingetragen bekommst.

As i said, habe 2 Bikes mit anderer Bereifung und mein Prüfer hat bedenken eine generelle Freigabe zu geben da einige Hersteller mischen ihre 180er tendenziell breiter bauen und andere schmäler.

Also hab ich nach kurzer Diskussion eine Herstellerbindung bekommen damit kann ich leben.

Ach ja... Versuche mal ein anderen Prüfingenieur.

Manche haben "Angst" davor Sachen einzutragen selbst wenn diese nach dem gesunden Menachenverstand voll okay sind. Getreu dem Motto: "fürs ablehnen ist noch keiner gekündigt worden"

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Amtsschreck 
Fragesteller
 07.07.2023, 13:03
@Nonameguzzi
Versuche mal ein anderen Prüfingenieur.

Es wird definitiv ein anderer als der, der mir die HU gemacht hat. Weil es im ganzen Umkreis hier nur einen Dekra-Menschen gibt, der das hier anbietet. Und zwar nur an einem Tag in der Woche. Mal schauen, wie der so drauf sein wird.

Danke erstmal.

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TÜV-Mann sagte, dass ich die noch per Einzelabnahme bestätigen

Such dir einen Anderen. Den meisten HU- Stationen ist es egal.

Wobei ich mir nicht Mal sicher bin, ob das überhaupt noch zutrifft, meines Erachtens nicht

Nachtrag

Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand wurden Reifenfabrikatsbindungen generell aufgehoben.

Amtsschreck 
Fragesteller
 07.07.2023, 09:23

Deswegen schrieb ich

bei alten Motorrädern ohne EU-Typgenehmigung

Weil meines hat keine solche.

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