Kann ich dafür gekündigt werden?
Ich hatte letzte Woche meine Zwischenprüfung (Ausbildung). Ich habe sehr viel gelernt und bin in der Schule eine 1&2er Schülerin. Die Prüfung bestand aus drei Teilen. Der erste Teil war für mich ganz gut lösbar. Bei den zwei anderen Teile hatte ich ziemliche Probleme mit den Aufgaben. Ich habe ein sehr schlechtes Gefühl. Viele aus meiner Klasse hatten auch das Problem. Nun habe ich Angst vor dem Ergebnis. Meine Ausbilderinnen und meine Chefs kennen eigentlich nur gute Leistungen von mir und Erwarten dies auch in der Zwischenprüfung. Ich traue mich gar nicht zur Arbeit zu gehen weil ich Angst habe es könnte jederzeit ein Brief kommen.
In meinem Beruf zählt die Zwischenprüfung nicht zum Abschluss, es zeigt nur meinen derzeitigen Stand. Kann ich dafür gekündigt werden?
4 Antworten
In meinem Beruf zählt die Zwischenprüfung nicht zum Abschluss,
Üblicherweise ist die bestandene Zwischenprüfung eine der Voraussetzungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung. Wenn die Zwischenprüfung nicht bestanden wurde, wirst du die nicht bestandenen Teile wohl wiederholen dürfen.
Und ein Kündigungsgrund ist das noch lange nicht.
Wie gesagt, die Prüfung zählt nicht. Ich muss sie nicht bestehen.
Kopf hoch. Wegen einer schlechten Prüfung, insbesondere wenn Du davor immer gut warst, kann niemand gekündigt werden. Außerdem weißt Du ja noch gar nicht, ob es wirklich schlecht war. Vielleicht ist es ja besser als erwartet.
Das kannst du gut bei deinem Ausbilder erklären, warum du durchgefallen bist. Solange du im Betrieb fleißig bist, gibt es keinen Grund, dich rauszuschmeißen. Zwischenprüfung ist nur da, damit du für die Abschlussprüfung anmelden kannst.
Nein, dafür kannst du nicht gekündigt werden.