Frage bezügl. eventl. Pfändung?

4 Antworten

Die Bank sollte dir eigentlich sagen können wer die Pfändung ausgelöst hat und wie hoch diese ist. Und wenn es kein richterlichen Titel gegeben hat, von dem du wissen müsstest, kann es eigentlich nur die Krankenkasse oder das Finanzamt sein. Aber auch da würdest du sowohl von der Bank als auch von Gläubiger Post bekommen.

Davon abgesehen hast du das Konto doch sicher nicht aus Zufall in ein P-Konto verwandelt, sondern hattest schon eine leise Vorahnung.

Daher verstehe ich deine "Unwissenheit" hier nicht so richtig?! 🤷🏻‍♂️

Ich denke nicht, dass du das Geld deiner Frau so einfach wieder bekommst. Das "einfachste" ist es, die Pfändung so schnell wie möglich auszulösen, dann ist das Konto in wenigen Tagen wieder frei.


EvGehlenberg 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 15:32

Danke für Feedback. Ich verstehe nicht warum seit weiss ich 2 Wochen nicht gesagt wird wer der Gläubiger ist.Man wird immer nur vertröstet ..Ganz davon angesehen das das Pflegegeld auf das Konto meines Mannes muss.............

Solange der Pfänungsfreibetrag nicht überschritten wurde, sollte über das Pflegegeld verfügt werden können.

Andernfalls ggf. zum zuständigen Vollstreckunggericht gehen und Geld freigeben lassen.

Vielleicht reicht es auch schon, mit dem entsprechenden Pflegegeldbescheid beim kontoführenden Geldinstitut vorzusprechen.

Die Anruferei könnt Ihr jedoch knicken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Die Bank muss sagen wer das Konto blockt. Ich sage auch nicht den Kunden "darf ich ned sagen". Wir dürfen nur den Pfändungsbeschluss nicht ausdrucken da dies ein gerichtliches Dokument ist und man selber davon eine Ausfertigung bekommt (ja man bekommt eine Ausfertigung, habe da schon paar Gerichtsvollzieher gefragt).

Wir als Bank benötigen eine Bescheinigung das das Geld ausversehen auf das P-Konto gegangen ist damit wir das Geld nicht an dem Pfändungsfreibetrag anrechnen. Solange wir diesen Wisch nicht bekommen, müssen wir es an dem Pfändungsfreibetrag anrechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Bankkaufmann und seit 2021 in der Kundenberatung.

Wohl eher an Fall für euren Anwalt