Frage an andere Tätowierer was würdet ihr an meiner Teller tun bzw was kann die Kundin machen?

7 Antworten

Du hast alles richtig gemacht. Der Fragebogen wurde der Kundin ausgehändigt und ist unterschrieben, du hast mehrfach nach Allergien gefragt. Sollte es zur Anzeige kommen, wird dir nichts passieren.

Nichts für Ungut aber bist du wirklich Tätowierer oder machst du das privat? Du scheinst mir nämlich nicht die nötige Kompetenz zu besitzen, wenn ich mir deine Frage so ansehe, die du übrigens hier stellst, was mich auch wundert. Hast du keine Kollegen, die sich mit deiner Frage auseinandersetzen und dir damit weiterhelfen können?

Sie hat die Angaben, die sie gemacht hat, unterzeichnet - damit bist du fein raus und es ist jetzt allein ihr Problem. Da drohen dir von niemandem irgendwelche Anzeigen, die in der Lage wären, dich zur Verantwortung zu ziehen. Es sei denn es lässt sich nachweisen, dass du unsauber gearbeitet hast und diverse Entzündungen/Verletzungen nur dieser unsauberen Arbeit zu verdanken sind.

Du musst garnichts machen und auch keine Angst haben. Die Kundin hat alle Bögen ausgefüllt und die Fragen mit "nein" beantwortet. Wenn sie jetzt doch auf einmal eine Allergie hat, ist das nicht dein Problem, sondern ihres.

InkInk 
Fragesteller
 08.12.2021, 10:18

Ich mach mir da schon Gedanken möchte ja auch dass sie glücklich wird mit ihrem tattoo

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SturerEsel  08.12.2021, 10:19
@InkInk

Ja, es ist ja auch gut, dass dir das Wohl deiner Kunden am Herzen liegt. Wie gesagt, du hast alles gemacht, was erforderlich war.

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Du solltest vor allem keine medizinischen Ratschläge geben oder Ferndiagnosen stellen...

Wenn du schriftlich hast, dass du vorher nach Allergien gefragt hast und sie Nein angab, kannst du auch nicht angezeigt werden. Sie sollte einfach zum Arzt und in Zukunft daraus lernen.

InkInk 
Fragesteller
 08.12.2021, 10:17

Oke also kann mir da nix passieren wenn es zur Anzeige kommt? Weil wenn ich ein Beruf verbot bekommen sollte und Strafe zahlen müsste wäre ich am Ende

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Loka95  08.12.2021, 10:19
@InkInk

Nein. Du hast gefragt und damit deine Pflicht erfüllt. Wenn sie fehlerhafte Angaben macht, ist das ihr eigenes Problem, an dem du keinerlei Schuld trägst. Für was sollte man dich denn bestrafen, du hast ja keinen Fehler gemacht.

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