Fotos machen?

4 Antworten

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Tja, wo kam der Baumstamm der her? Grundsätzlich gehören Bäume bzw. deren Holz jemandem und wenn es die Gemeinde/Stadt ist. Dann ist das natürlich Diebstahl unter Umständen.


Chrisidercoole 
Fragesteller
 14.01.2023, 23:34

Naja es war kein richtiger Baumstamm und es ging garnicht um den aber es ging darum das wir es durch einen Gang getragen haben und den „ Baumstamm haben wir am Boden gefunden aber der war vielleicht einen Meter lang und ziemlich dünn also Diebstahl war es keiner.

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sansarah  14.01.2023, 23:40
@Chrisidercoole

Also wenn es so ist, mir wäre nicht bekannt, dass verboten ist, Dinge durch einen Gang zu tragen. Nur wie gesagt, wenn das Holz halt jemandem gehört, kann's Probleme geben.

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Chrisidercoole 
Fragesteller
 14.01.2023, 23:45
@sansarah

nein es war nur weil wir es herumgetragen haben aber man darf ja generell keine Fotos von anderen machen oder?

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sansarah  14.01.2023, 23:48
@Chrisidercoole

Auch das ist richtig. Ohne Erlaubnis der Personen darf man das nicht. Wenn du seinen Vorname und/oder Nachnahme hast, könnt ihr ihn gemeinsam anzeigen. Ansonsten hat es nicht viel Sinn. Dann müsst ihr warten, ob er tatsächlich zur Polizei geht und von denen was zu euch kommt. Denke eher, wenn der tatsächlich zur Polizei geht, dann lachen die den wahrscheinlich aus.

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Uneternal  15.01.2023, 18:10
@sansarah
könnt ihr ihn gemeinsam anzeigen

Aha. Kannst du mir auch die genau Straftat nennen, die der Mann begangen hat? Würde mich mal interessieren. Bitte mit dem Gesetz dazu!

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sansarah  15.01.2023, 18:15
@Uneternal

 Fotos von Menschen (natürlichen Personen) sogenannte personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Abs. 1 DSGVO sind, und sogar als besonders schützenswert gemäß Art. 9 DSGVO weiter . Die Verarbeitung, also auch bereits die Aufnahme solcher Fotos, ist nur zulässig, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO besteht oder die ausdrückliche Genehmigung der abgebildeten Person vorliegt

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Uneternal  15.01.2023, 18:37
@sansarah

Aha, rennst du dann auch zur Polizei, wenn irgendwo eine Überwachungskamera in der Bank hängt?
Erstens ist das kein Strafrecht, um das sich die Polizei kümmern würde, der Mann begeht keine kriminelle Handlung. Wenn du damit zur Polizei gehst, lachen die mal kurz und schicken dich zu nem Anwalt. Zweitens gilt die DSGVO für Datenverarbeitung. Und auch wenn dein kopierter Text das behauptet, ist eine reine einmalige Aufnahme von einem Foto für private Zwecke keine Datenverarbeitung (DSGVO Art. 2 Abs. 2). Und wenn du das in Frage stellen wollen würdest, braucht es dazu erstmal eine Gerichtsverhandlung. Und wie gesagt den Anwalt dazu, der erstmal min. 100€ nur für ein Beratungsgespräch verlangt.

Näheres dazu hier: Darf man einfach so jemanden fotografieren ohne um Erlaubnis zu fragen? - dacuro GmbH

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sansarah  15.01.2023, 18:40
@Uneternal

Das kannst du ja den Personen erzählen, die ich kenne, die Strafen dafür bezahlen mussten. Schönen Abend 🤗

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sansarah  15.01.2023, 18:59
@Uneternal

Ich hab den Schriftverkehr gesehen. Du darfst natürlich weiterhin glauben, was immer du willst.

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Uneternal  15.01.2023, 20:29
@sansarah

Genauso wie man im Internet viel behaupten kann. Aber ohne Beweise bleibt es halt eine Behauptung.

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Ja das darf er außer das Einkaufszentrum hätte bestimmte Regeln, die Fotografie untersagen. Wenn dem nicht der Fall ist, gilt das als öffentlicher Ort und da darf dich jeder fotografieren wie er lustig ist.

Solange er die Fotos nicht irgendwo veröffentlicht, ist daran nichts illegal. Fotos zur Polizei bringen ist nicht veröffentlichen.

Und selbst, wenn er sie veröffentlichen würde, brauchst du erstmal einen Anwalt, denn es handelt sich nicht um Strafrecht sondern um Zivilrecht. Der Mann begeht mit dem Fotografieren und Veröffentlichen nämlich keine kriminelle Handlung.


Hi,

Das ganze sollte rechtmäßig gewesen sein, da das ganze wahrscheinlichauf öffentlichem Grund stattgefunden hat und ihr vermutlicheine Starftat begangen habt, dient das als Beweismittel. Allerdings darf er diese Aufnahmen nicht veröffentlichen.

VG Hdhdidbs

Irgendwo durchlaufen darf man auch mit ungewöhnlichen Gegenständen. Einfach jemanden fotografieren, der vielleicht eine Straftat begangen hat, durchaus. Derjenige muss das Bild löschen, wenn es der Polizei übergeben wurde.

Ist der Baumstamm geklaut, wovon auszugehen ist, dient das Foto den Ermittlern, um den Sachverhalt aufzuklären.