FOR oder FORQ - Recht und Gesetz in NRW (Gesamtschule)?
Hallo, kriegt man bei dem Zeugnis ein FOR oder FORQ. Schreibt bitte nicht: Frag dein Lehrer... Ich bin der Meinung, dass der Lehrer nichts taugt...
Fächer & Noten: Philosophie: 2 Deutsch (E-Kurs): 3 Englisch (E-Kurs): 3 Kunst: 1 Musik: 2 Gesellschaftslehre: 3 Mathematik (E-Kurs): 4 Biologie: 3 Chemie (E-Kurs): 2 Physik: 2 Technik: 2 Hauswirtschaft: 2 Wirtschaftslehre: 1 Sport: 2 Wahlpflichtunterricht: 3
Bitte nur antworten, wenn ihr Ahnung habt. LG
2 Antworten
Ja, das reicht !
Du brauchst 4 E-Kurse, alle mit "befr.". Eine 4 kannst Du noch mit einem anderen E-Kurs ausgleichen, bei Dir also Mathe.
Bei den den übrigen Fächern kannst Du eine 2x4 und 1x5 (oder 4) jeweils entsprechend mit jedem Fach ausgleichen.
Sieh zu, dass Du die Noten hälst. Mathe darf keinesfalls 5 werden !
Als Kandidat für ein FORQ ist es das beste, du machst dich selbst klug. Dann weißt du auch, warum Lehrer mit diesen Dingen nicht immer sattelfest sind.
Guck hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/HS-RS-GE-GY-SekI/APO_SI.pdf
In §43 ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe geregelt, mit allen Noten und Ausgleichsnoten. In Unterabschnitt 4 auf Seite 8 fängt das so an:
1. sie oder er an mindestens drei Erweiterungskursen oder am Unterricht in mindestens drei Fächern auf Erweiterungsebene teilgenommen hat, 2. die Leistungen in den Fächern der Erweiterungskurse oder desUnterrichts der Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts mindestens befriedigend und im Fach des Grundkurses oder im Fach mit Unterricht auf der Grundebene mindestens gut sind und 3. die Leistungen in den übrigen Fächern mindestens befriedigend sind.
Und für dich wahrscheinlich sehr wichtig:
.... jetzt folgen noch wenn und aber zum Notenausgleich
Danke! Somit wäre der Chemie E-Kurs sozusagen unnötig, da er nicht mit reinfließt... .
Kann man Chemie mit Mathe ausgleichen? Oder kann man nur Mathe, Deutsch und Englisch miteinander ausgleichen? Wenn das erste zutrifft, hätte man doch ein FORQ... Wenn das zweite zutrifft, dann ein FOR...Was mich dann beim zweiten verwundern würde, wäre, dass Chemie dann nicht zum Ausgleich zählt, obwohl es ein E Kurs ist... Was ist es jetzt hier? Bitte um Rat. LG
Ich bin kein Beratungslehrer, aber ich weiß, wie verzwickt das ist. Hier noch eine Kurztext aus dem Schulministerium NRW:
...... Eine ausreichende Leistung in einem Hauptfach (Deutsch, Mathematik, Englisch) kann durch eine gute Leistung in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden.
Du hast Deutsch 3, Englisch 3 und Mathe 4
Und hier in dem von mir angegebenen APO-SI §43 steht genauer
( 10 Zeilen vor Abschnitt (5) )
... Die Berechtigung wird auch dann vergeben, wenn die geforderten Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Fach des Wahlpflichtunterrichts um eine Notenstufe unterschritten werden und diese Leistung durch eine bessere Note in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird.
Dein Wahlpflichtfach hat die Note 3, so meine ich.
Dein Problem ist die Mathe 4, die muss ausgeglichen werden durch Deutsch, Englisch oder Wahlpflichtfach. Das sehe ich nicht.
Was ich sage, ist ohne jede Gewähr. Obwohl du das nicht willst: Habt ihr keinen Vertrauenslehrer ? Du musst das mit mindestens 3 Quellen absichern !
Guck noch mal hier, da ist eine gute Tabelle:
http://www.sr-loehne.de/schullaufbahn/realschulabschluss-mit-q-vermerk.html
Ich kann das leider nicht hier hin kopieren.
Hallo jo50968,
du siehst das richtig. Die Quellen aus der BASS sind in Ordnung. Der Fragesteller hat noch keinen Ausgleich für die 4 in Mathe.
Also schafft er entweder eine 3 in Mathe oder eine 2 in Deutsch bzw. Englisch.
Das wiederspricht jetzt dem anderen... grr... Kann man jetzt Chemie E Kurs mit Mathe E Kurs ausgleichen?