Fitnessstudio Sonderkündigungsrecht wegen Depressionen?
Hallo,
Ich leide unter chronischen Depressionen und das war auch lange bevor ich mich beim Fitnessstudio angemeldet habe so. Ich habe mich etwas im Internet informiert, bevor ich diese Frage jetzt stelle, da steht dass man ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn das Studio vor der Anmeldung von meiner Krankheit wusste. Jetzt habe ich leider dem Studio nicht mitgeteilt das ich an dieser Krankheit leide und daher weiß ich nicht ob ich dennoch ein Recht auf die Sonderkündigung habe. Ich leide wirklich darunter, da ich aktuell nur den ALG2 Satz bekomme und die 30€ für mich viel Geld sind. Vll weiß jemand anders mehr darüber, aber das habe ich im Internet gefunden:
Grundsätzlich stellt eine dauerhafte Erkrankung keinen Kündigungsgrund dar, wenn der Kunde diese bei Vertragsschluss bereits kannte. Ausnahmsweise kann aber eine bereits bei Vertragsbeginn bestehende Erkrankung (z. B. eine Depression) zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese dem Fitnessstudio vor Vertragsschluss offengelegt wurde (AG Geldern, Urteil vom 20.03.2006 – 4 C 428/05).
Quelle: https://www.hofauer.com/fitnessstudio-kuendigung/
Das ich ein Attest vom Arzt bräuchte, weiß ich schon, aber das wäre kein Problem für mich.
Ich war schon lange vor dem Anmelden im Studio krankgeschrieben und bin es immer noch.
8 Antworten
Auf die Entscheidung des AG Geldern kannst du dich kaum stuetzen. Schliesslich hattest du deine Erkrankung dem Studio gerade nicht vor Vertragsschluss offenbart.
Die dann spaeter hinzugefuegte Entscheidung des AG Freiburg ist da schon guenstiger fuer dich.
Bedenke aber, dass es sich in beiden Faellen lediglich um Entscheidungen von Amtsgerichten handelt, also den rangniedrigsten Gerichten ueberhaupt. Andere Gerichte koennen wieder voellig anders entscheiden. Wenn du es also auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen willst, waere damit ein ziemlich hohes Prozess- und somit auch Kostenrisiko fuer dich verbunden. Dies umso mehr, wenn das Verfahren nicht in der ersten Instanz beendet und dann von einem hoehergestellten Gericht entschieden werden muss.
Ueberlege dir also sehr gut, ob du das wirklich riskieren willst. Mir persoenlich waere das Risiko jedenfalls zu hoch. Dies besonders angesichts der doch relativ geringen Gesamtsumme von offenbar deutlich unter 700 Euro, die du bei Vertragserfuellung bis zur naechstmoeglichen Kuendigung zahlen muesstest.
Meine Erfahrungen, in Bezug auf Kündigung des Fitness Vertrag und die einer Kollegin. In dem Attest muss ausdrücklich stehen, dass du keinen Sport machen kannst/darfst. Wenn du Depressionen hast, dann müssten diese eine ganz bestimmte Auswirkung haben, die es dir unmöglich machen Sport zu treiben..
Meiner Kollegin wurde gesagt, gerade Sport gehört zu einer Therapie bei Depressionen. Wenn diese chronisch sind und man wirklich nicht kann, dann hätte man ja überhaupt nicht mit dem Sport angefangen.
Es ist also sehr schwierig aus dem Vertrag heraus zu kommen. Ich konnte fast ein Jahr wegen Rücken und Gelenkbeschwerden keinen Sport machen. Doch das war kein Grund zur Kündigung, sondern ich bekam nur eine Freistellung, die nach der Vertragszeit angehängt wurde.
Du warst doch zum Vertragsabschluss schon krank. Es hat sich bei dir also nicht geändert. Weshalb sollte dir also jetzt bei einer Kündigung einer entgegekommen?
Und ohne Attest geht da auch schonmal gar nix.
Und ohne Attest geht da auch schonmal gar nix.
Ich habe ein Attest
Wenn sie attestiert wurde gibt es Urteile die deine Ansicht stützen, ob das dann in deinem Fall auch so wird ist eine andere Frage.
Nachdem du es dem Studion bei Vertragsabschluss nicht mitgeteilt hast, sind deine Depressionen kein Kündigungsgrund.