Firmenleasing für privat?

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Als Poolfahrzeug muss ein Fahrtenbuch geführt werden, um die Nutzung als reines Dienstfahrzeug zu dokumentieren, und/oder Privatfahrten abzurechnen.

Wenn der Sohn kein Fahrzeug auf sich als Privatfahrzeug angemeldet hat bleibt ihm nur die 1% Regel, oder Fahrtenbuch. Ob, und welche Schlupflöcher es gibt muss ein Steuerberater wissen

maymay1000 
Fragesteller
 06.06.2023, 12:01

Sehe ich ähnlich. Allerdings, ist jetzt sein Standpunkt, ich kann das Fahrzeug doch als privat Entnahme laufen lassen. Somit wäre der Wagen mit den Konditionen über das Unternehmen eingespielt und im gleichen Zuge wieder entnommen. Das wäre auch interessant zu wissen wie der Stand ist.

Ansonsten, führt kein Weg an deren Steurbertaer und dessen Rat vorbei

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Shark1  06.06.2023, 15:59
@maymay1000

Und die Folgekosten? Versicherung, Sprit, Kfz-Steuer, Wartung und Inspektionen. Er muss jede Quittung aufheben, auch die für Privatentnahmen. Was verm. nicht so funktioniert, der Sohn arbeitet nicht in der Firma seines Vaters, ob das machbar ist, quasi einem Betriebsfremden ein Fahrzeug kostenfrei zur Verfügung zu stellen, und das ohne Gegenleistung. Auch wenn eigener Sohn? Der Fiskus macht da keine Unterschiede. Da wittert jeder Steuerbeamte was. Er sollte wirklich seinen Steuerberater anrufen.

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Nach dem o.g. Motto "ist ein Poolfahrzeug, der kann quasi von jedem gefahren werden".

Dann muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Privatfahrten sind dann zu versteuern.

Als Poolfahrzeug muss ein Fahrtenbuch her. Sollte sich dabei herausstellen das der Sohn das KFZ überwiegen benutzt (das Finanzamt ist da ziemlich spitz auf sowas) dann wird es bei ihm einen Geldwertenvorteil sehen und diesen dann entsprechend einfordern.

Hier ist der Rat eines sehr guten Steuerberaters gefragt

maymay1000 
Fragesteller
 06.06.2023, 12:00

Sehe ich ähnlich. Allerdings, ist jetzt sein Standpunkt, ich kann das Fahrzeug doch als privat Entnahme laufen lassen. Somit wäre der Wagen mit den Konditionen über das Unternehmen eingespielt und im gleichen Zuge wieder entnommen. Das wäre auch interessant zu wissen wie der Stand ist.

Ansonsten, führt kein Weg an deren Steurbertaer und dessen Rat vorbei.

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DerBayer80  06.06.2023, 12:07
@maymay1000

Auch als Privatentnahme muss er das ganze dann versteuern. Aber wie gesagt, der Steuerberater sollte ihm das dann Vernünftig erklären können

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