Firmenleasing für privat?
Hallo Leute,
Ich habe einen kleinen Diskurs, den ich per google leider nicht klären kann.
Es geht um folgendes:
Bekannter möchte sich einen neuen Wagen per Firmenleasing holen (Gewerbe ist über seinen Vater vorhanden). Er selber arbeitet NICHT in dem Unternehmen seines Vaters.
Ist es möglich, den Wagen über die Firma zu leasen und dem Sohn (mein Diskussionspartner) zu übergeben?
Alles zur privaten Nutzung. ODER, muss der Sohn angestellt sein und den Wagen dann per 1% Regelung oder Fahrtenbuch versteuern?
Rein theoretisch könnte der Vater den Wagen doch als Poolfahrzeug führen, oder???
Kann man das vor der Steuer überhaupt begründen bzw. kann der Steuerberater das plausibel erklären, wenn mal Fragen kommen sollten? Nach dem o.g. Motto "ist ein Poolfahrzeug, der kann quasi von jedem gefahren werden".
Bin gespannt auf eure Antworten
3 Antworten
Als Poolfahrzeug muss ein Fahrtenbuch geführt werden, um die Nutzung als reines Dienstfahrzeug zu dokumentieren, und/oder Privatfahrten abzurechnen.
Wenn der Sohn kein Fahrzeug auf sich als Privatfahrzeug angemeldet hat bleibt ihm nur die 1% Regel, oder Fahrtenbuch. Ob, und welche Schlupflöcher es gibt muss ein Steuerberater wissen
Und die Folgekosten? Versicherung, Sprit, Kfz-Steuer, Wartung und Inspektionen. Er muss jede Quittung aufheben, auch die für Privatentnahmen. Was verm. nicht so funktioniert, der Sohn arbeitet nicht in der Firma seines Vaters, ob das machbar ist, quasi einem Betriebsfremden ein Fahrzeug kostenfrei zur Verfügung zu stellen, und das ohne Gegenleistung. Auch wenn eigener Sohn? Der Fiskus macht da keine Unterschiede. Da wittert jeder Steuerbeamte was. Er sollte wirklich seinen Steuerberater anrufen.
Nach dem o.g. Motto "ist ein Poolfahrzeug, der kann quasi von jedem gefahren werden".
Dann muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Privatfahrten sind dann zu versteuern.
Als Poolfahrzeug muss ein Fahrtenbuch her. Sollte sich dabei herausstellen das der Sohn das KFZ überwiegen benutzt (das Finanzamt ist da ziemlich spitz auf sowas) dann wird es bei ihm einen Geldwertenvorteil sehen und diesen dann entsprechend einfordern.
Hier ist der Rat eines sehr guten Steuerberaters gefragt
Sehe ich ähnlich. Allerdings, ist jetzt sein Standpunkt, ich kann das Fahrzeug doch als privat Entnahme laufen lassen. Somit wäre der Wagen mit den Konditionen über das Unternehmen eingespielt und im gleichen Zuge wieder entnommen. Das wäre auch interessant zu wissen wie der Stand ist.
Ansonsten, führt kein Weg an deren Steurbertaer und dessen Rat vorbei.
Auch als Privatentnahme muss er das ganze dann versteuern. Aber wie gesagt, der Steuerberater sollte ihm das dann Vernünftig erklären können
Sehe ich ähnlich. Allerdings, ist jetzt sein Standpunkt, ich kann das Fahrzeug doch als privat Entnahme laufen lassen. Somit wäre der Wagen mit den Konditionen über das Unternehmen eingespielt und im gleichen Zuge wieder entnommen. Das wäre auch interessant zu wissen wie der Stand ist.
Ansonsten, führt kein Weg an deren Steurbertaer und dessen Rat vorbei