Finanzamt Nachforschung Steuererklärung ebay?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Finanzamt erfährt nichts davon, wenn bei eBay verkauft wird. Du bist/warst dafür zuständig (und auch verpflichtet) dies anzumelden.

Am Ende des Tages weiß das Finanzamt davon nicht und das würde auch nicht auffallen, wenn du eine Steuererklärung abgibst.

Falls du ein gewissenhafter Mensch bist, zeigst du die damalige gewerbliche Tätigkeit an.
Wenn das irgendwie noch rauskommen sollte, erlangst du somit (unter Umständen) straffreiheit.(natürlich müssten hinterzogene Steuern trotzdem nachgezahlt werden.)

Wenn du damals nichts, außer die Erlöse aus den Verkäufen verdienst hast, bist du eventuell unter dem jeweilig geltenden Freibetrag und müsstest nichts nachzahlen - hast dafür aber ein reines Gewissen.

Da hilft aber ein Steuerberater weiter.

MfG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Alpinestars43 
Fragesteller
 28.01.2020, 14:38

Danke erstmal Kevin. Im Internet wird ja viel von der Xpider Finanzamt Suchsoftware gesprochen, in der Hinsicht, wenn mich dieses Programm erfasst hätte, hätte ich wohl aktiv Post bekommen oder? Und nur um sicher zu gehen du meinst, wenn ich meine Steuererklärung für das letzte Jahr mache, wo ich nichts verkauft habe bzw nicht über meine Freigrenze kam das es keinen Querverweis zu meinen Verkäufen von damals gibt nachdem dem Motto das Programm meldet sich mit 2013 da war doch was.

Steuerberater ist eine super Idee das werde ich wohl in Angriff nehmen müssen.

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Kevin1002  28.01.2020, 14:44
@Alpinestars43

Dieses Programm wird vom Bundeszentralamt für Steuern ausgewertet, obwohl ich nicht weiß, ob es das damals schon gegeben hat. Mir ist nicht bekannt, dass dadurch schon jemand Probleme bekommen hat, wobei ich das nur aus meiner Erfahrung sagen kann.

Wenn du eine Erklärung für 2019 abgibst, sollte das keine Probleme geben.

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Alpinestars43 
Fragesteller
 28.01.2020, 16:11
@Kevin1002

Kann ich dich nochmal nach deiner Meinung fragen? Glaubst du das da generell noch was kommt, ich meine man sagt ja das bei Behörden die "Uhr anders läuft", aber 5 Jahre sind natürlich auch ein gewisser Zeitraum.

Und nur um sicher zu gehen, weil ich wirklich so gut es geht sicher gehen möchte, auch wenn das jetzt natürlich deine Erfahrung/Ansicht ist. Ich würde am liebsten niemals eine Steuererklärung abgeben, aber so gut um auf die Knete verzichten zu können, geht es mir leider auch nicht. Also... was meinst du welche Wahrscheinlichkeiten hast du im Kopf... das bei einer Prüfung der Steuererklärung 2019 eben diese "alten Fälle" auftauchen? Habe aufjedenfall vielen vielen Dank

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Kevin1002  28.01.2020, 17:29
@Alpinestars43

Natürlich kannst du mich fragen :)

i.d.R. schaut man bei der Steuererklärung nur auf das entsprechende Jahr. Wenn da tatsächlich was am laufen wäre (von der Steuerfahndung) dann hättest du schon lange was gehört. Ich denke du kannst ohne Sorgen deine Erklärung abgeben.

PS: Wenn du dauern höhere Kosten mit dem Beruf hast (z.B. langer Weg zur Arbeit) kannst du einen Lohnsteuerermäßigungsantrag abgeben, dann wird dir ein Freibetrag eingetragen und du hast monatlich mehr Geld.
Grüße

Kevin

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Gibt ne einfache Regel... wenn zwischen Kauf und Verkauf mind. 1 Jahr liegt, dann muss es nicht versteuert werden (also nicht in der Einkommenssteuererkärung als Einkommen gelistet werden).

Gibt noch weiteres aber trifft alles nicht auf dich zu.

Jedenfalls ist es mir ein Rätsel warum ich nie Post vom Finanzamt bekommen habe

Wenn denen keiner was sagt wissen die von nichts. Hattest wohl keine Neider.

Beim nächsten Mal ist besser zu verkaufst Neuware als Neuwertig und erwähnst den neuen Zustand in der Beschreibung. So hab ich letzten Herbst meine Blu-Ray Sammlung aufgelöst +diverse Merchandisingartikel. Waren 300-400 Anzeigen in eBay und 1/4 war Neu und OVP.

Kevin1002  28.01.2020, 14:28

Das stimmt nicht. Im o.g. Fall liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Das Jahr, auf das du anspielst hat damit rein gar nichts zutun.

Die Spekulationsfrist von einem Jahr gilt nur bei „nicht alltäglichen Gegenständen“, wie bspw. einer Rolex, die in diesem Zeitraum gewinnbringend verkauft wird.

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Jedenfalls ist es mir ein Rätsel warum ich nie Post vom Finanzamt bekommen habe

Mir nicht: Es lieg überhaupt kein gewerbliches Handeln vor, wenn man ein Haus entrümpelt und selbst gleichartigen oder neuwertigen Hausrat verkauft :-)