Finanzamt Nachforschung Steuererklärung ebay?
Hallo, ich habe ein Anliegen bei dem ich nicht mehr weiter weiß. Ich fange am besten vorne an und mache es so kurz wie möglich. Mein Vater war Messi wir haben für ihn einen Therapieplatz bekommen den er auch angenommen hat.
In der Zwischenzeit haben ich das Einfamilienhaus entrümpelt, mein Vater hat neben den ganzen Müll auch hochwertige Modeleisenbahnen, Werkzeug, Bekleidung gehortet. Sämtliche Sachen habe ich 2012 bis 2015 komplett verkauft. Es kamen auf ebay etwa 300 bis 350 Bewertungen sprich Verkäufe a 20 bis 70 Euro zusammen. Das waren in Summe mehrere Tausend Euro. Heute wäre ich klüger und hätte es nacheinander eingestellt mir Zeit gelassen aber "damals" ( ich war 18) war es Jjugendliche Dummheit.
Jedenfalls ist es mir ein Rätsel warum ich nie Post vom Finanzamt bekommen habe es waren ja immer neue Artikel (er hat nur gekauft nie irgendwas ausgepackt geschweige denn benutzt), dazu gleichartige Produkte und es kam ja ordentlich was an Geld zusammen. Und nach allem was ich bisher so gelesen habe greift unser Staat zumindest bei solchen Vergehen rigoros durch.
Soweit die Vorgeschichte, meine Frage an euch: ich habe nun einen neuen Job, der 100km entfernt ist. Ich würde nun gerne erstmals mit 26 Jahren eine Steuererklärung machen nur habe ich Angst damit eventuell schlafende Hunde zu wecken. Wie gesagt wenn ich das Thema Google kommt mehrere gleichartige neue Artikel = gewerblicher Handel, zumindest in meinem Fall dürfte das wohl zutreffen. Was meint ihr sicher gehen und 5 Jahre warten!, dann sind 10 Jahre Verjährung rum oder meint ihr da kommt nichts mehr?
3 Antworten
Das Finanzamt erfährt nichts davon, wenn bei eBay verkauft wird. Du bist/warst dafür zuständig (und auch verpflichtet) dies anzumelden.
Am Ende des Tages weiß das Finanzamt davon nicht und das würde auch nicht auffallen, wenn du eine Steuererklärung abgibst.
Falls du ein gewissenhafter Mensch bist, zeigst du die damalige gewerbliche Tätigkeit an.
Wenn das irgendwie noch rauskommen sollte, erlangst du somit (unter Umständen) straffreiheit.(natürlich müssten hinterzogene Steuern trotzdem nachgezahlt werden.)
Wenn du damals nichts, außer die Erlöse aus den Verkäufen verdienst hast, bist du eventuell unter dem jeweilig geltenden Freibetrag und müsstest nichts nachzahlen - hast dafür aber ein reines Gewissen.
Da hilft aber ein Steuerberater weiter.
MfG
Dieses Programm wird vom Bundeszentralamt für Steuern ausgewertet, obwohl ich nicht weiß, ob es das damals schon gegeben hat. Mir ist nicht bekannt, dass dadurch schon jemand Probleme bekommen hat, wobei ich das nur aus meiner Erfahrung sagen kann.
Wenn du eine Erklärung für 2019 abgibst, sollte das keine Probleme geben.
Kann ich dich nochmal nach deiner Meinung fragen? Glaubst du das da generell noch was kommt, ich meine man sagt ja das bei Behörden die "Uhr anders läuft", aber 5 Jahre sind natürlich auch ein gewisser Zeitraum.
Und nur um sicher zu gehen, weil ich wirklich so gut es geht sicher gehen möchte, auch wenn das jetzt natürlich deine Erfahrung/Ansicht ist. Ich würde am liebsten niemals eine Steuererklärung abgeben, aber so gut um auf die Knete verzichten zu können, geht es mir leider auch nicht. Also... was meinst du welche Wahrscheinlichkeiten hast du im Kopf... das bei einer Prüfung der Steuererklärung 2019 eben diese "alten Fälle" auftauchen? Habe aufjedenfall vielen vielen Dank
Natürlich kannst du mich fragen :)
i.d.R. schaut man bei der Steuererklärung nur auf das entsprechende Jahr. Wenn da tatsächlich was am laufen wäre (von der Steuerfahndung) dann hättest du schon lange was gehört. Ich denke du kannst ohne Sorgen deine Erklärung abgeben.
PS: Wenn du dauern höhere Kosten mit dem Beruf hast (z.B. langer Weg zur Arbeit) kannst du einen Lohnsteuerermäßigungsantrag abgeben, dann wird dir ein Freibetrag eingetragen und du hast monatlich mehr Geld.
Grüße
Kevin
Gibt ne einfache Regel... wenn zwischen Kauf und Verkauf mind. 1 Jahr liegt, dann muss es nicht versteuert werden (also nicht in der Einkommenssteuererkärung als Einkommen gelistet werden).
Gibt noch weiteres aber trifft alles nicht auf dich zu.
Jedenfalls ist es mir ein Rätsel warum ich nie Post vom Finanzamt bekommen habe
Wenn denen keiner was sagt wissen die von nichts. Hattest wohl keine Neider.
Beim nächsten Mal ist besser zu verkaufst Neuware als Neuwertig und erwähnst den neuen Zustand in der Beschreibung. So hab ich letzten Herbst meine Blu-Ray Sammlung aufgelöst +diverse Merchandisingartikel. Waren 300-400 Anzeigen in eBay und 1/4 war Neu und OVP.
Das stimmt nicht. Im o.g. Fall liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Das Jahr, auf das du anspielst hat damit rein gar nichts zutun.
Die Spekulationsfrist von einem Jahr gilt nur bei „nicht alltäglichen Gegenständen“, wie bspw. einer Rolex, die in diesem Zeitraum gewinnbringend verkauft wird.
Jedenfalls ist es mir ein Rätsel warum ich nie Post vom Finanzamt bekommen habe
Mir nicht: Es lieg überhaupt kein gewerbliches Handeln vor, wenn man ein Haus entrümpelt und selbst gleichartigen oder neuwertigen Hausrat verkauft :-)
Danke erstmal Kevin. Im Internet wird ja viel von der Xpider Finanzamt Suchsoftware gesprochen, in der Hinsicht, wenn mich dieses Programm erfasst hätte, hätte ich wohl aktiv Post bekommen oder? Und nur um sicher zu gehen du meinst, wenn ich meine Steuererklärung für das letzte Jahr mache, wo ich nichts verkauft habe bzw nicht über meine Freigrenze kam das es keinen Querverweis zu meinen Verkäufen von damals gibt nachdem dem Motto das Programm meldet sich mit 2013 da war doch was.
Steuerberater ist eine super Idee das werde ich wohl in Angriff nehmen müssen.