Finanzamt Nachforschung Steuererklärung ebay?

Hallo, ich habe ein Anliegen bei dem ich nicht mehr weiter weiß. Ich fange am besten vorne an und mache es so kurz wie möglich. Mein Vater war Messi wir haben für ihn einen Therapieplatz bekommen den er auch angenommen hat.

In der Zwischenzeit haben ich das Einfamilienhaus entrümpelt, mein Vater hat neben den ganzen Müll auch hochwertige Modeleisenbahnen, Werkzeug, Bekleidung gehortet. Sämtliche Sachen habe ich 2012 bis 2015 komplett verkauft. Es kamen auf ebay etwa 300 bis 350 Bewertungen sprich Verkäufe a 20 bis 70 Euro zusammen. Das waren in Summe mehrere Tausend Euro. Heute wäre ich klüger und hätte es nacheinander eingestellt mir Zeit gelassen aber "damals" ( ich war 18) war es Jjugendliche Dummheit.

Jedenfalls ist es mir ein Rätsel warum ich nie Post vom Finanzamt bekommen habe es waren ja immer neue Artikel (er hat nur gekauft nie irgendwas ausgepackt geschweige denn benutzt), dazu gleichartige Produkte und es kam ja ordentlich was an Geld zusammen. Und nach allem was ich bisher so gelesen habe greift unser Staat zumindest bei solchen Vergehen rigoros durch.

Soweit die Vorgeschichte, meine Frage an euch: ich habe nun einen neuen Job, der 100km entfernt ist. Ich würde nun gerne erstmals mit 26 Jahren eine Steuererklärung machen nur habe ich Angst damit eventuell schlafende Hunde zu wecken. Wie gesagt wenn ich das Thema Google kommt mehrere gleichartige neue Artikel = gewerblicher Handel, zumindest in meinem Fall dürfte das wohl zutreffen. Was meint ihr sicher gehen und 5 Jahre warten!, dann sind 10 Jahre Verjährung rum oder meint ihr da kommt nichts mehr?

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Das Finanzamt erfährt nichts davon, wenn bei eBay verkauft wird. Du bist/warst dafür zuständig (und auch verpflichtet) dies anzumelden.

Am Ende des Tages weiß das Finanzamt davon nicht und das würde auch nicht auffallen, wenn du eine Steuererklärung abgibst.

Falls du ein gewissenhafter Mensch bist, zeigst du die damalige gewerbliche Tätigkeit an.
Wenn das irgendwie noch rauskommen sollte, erlangst du somit (unter Umständen) straffreiheit.(natürlich müssten hinterzogene Steuern trotzdem nachgezahlt werden.)

Wenn du damals nichts, außer die Erlöse aus den Verkäufen verdienst hast, bist du eventuell unter dem jeweilig geltenden Freibetrag und müsstest nichts nachzahlen - hast dafür aber ein reines Gewissen.

Da hilft aber ein Steuerberater weiter.

MfG

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