Feuerwerk/Pyrotechnik Klasse T1?

3 Antworten

Nein, besser nicht. Da es sich wirklich nicht um Pyrotechnik für den Jahreswechsel handelt und das Herstellungsjahr sehr, sehr lange zurückliegt würde ich persönlich diese Raketen in einer Feuerwache oder einer Polizeistation abgeben. Ich würde damit wirklich gar keine Experimente und meine Gesundheit riskieren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
HeinrikH  14.06.2023, 00:50

Genau das würde ich nicht tun. Gibt nämlich unter Umständen ne Anzeige.

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AndreasD1804  14.06.2023, 10:17
@HeinrikH

Ich wäre mir aber keiner Schuld bewusst. Schließlich hätte ich sie (laut Fragesteller) nicht selbst erworben und/oder verwendet.

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Da die Dinger vermutlich keine neue CE-Zulassung haben, sondern nur die alte BAM-Nummer, darfst Du heutzutage eigentlich gar nichts mehr mit ihnen außer sie zu besitzen. Nicht Verbringen, nicht Abgeben nicht zünden. Der Besitz selbst ist nicht strafbar, so ziemlich alles andere damit heutzutage schon. Auch wenn es absurd ist.

Sie an Silvester zu zünden dürfte allerdings der einfachste und günstigste Weg sein sie loszuwerden und die Chance erwischt zu werden ist minimal. Achte aber darauf sie sicher zu zünden. Vor allem falls Du nicht weißt wie sie gelagert wurde und ob sie noch sicher so funktioniert, wie sie es soll.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjähriges Hobby

"Pyrotechnik der Klasse T1 darf von Personen über 18 Jahren ganzjährig erworben und auch verwendet werden, sofern diese ausschließlich für die dafür vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden.

Das sind technische Zwecke im Rahmen von z.B. Bühnenshows, Film und Fotoaufnahmen, Simulationen, Musik und Showveranstaltungen und vieler anderer Möglichkeiten." ~https://www.pyrolager.de/kategorie-t1-technisches-feuerwerk

Scheint so als dürftest du sie verwenden auch an Silvester.