Feuerwehrkleidung tragen - Amtsanmaßung?
Ist es erlaubt mit Feuerwehr Hupf Kleidung mit der Aufschrift Feuerwehr in der Öffentlichkeit zu sein bzw. zu laufen? oder ist es irgendwie sowas wie Amtsanmaßung oderso?
3 Antworten
Man darf sich solche Kleidung wohl privat kaufen... aber man sollte keine Stadtwappen und die Aufschrift Feuerwehr verwenden...
Ausserdem macht man sich lächerlich damit. Gut, manche anderen berufe könnten solche Kleidung auch brauchen, aber so tun als wenn man von der Feuerwehr ist, sollte man nicht machen.
Meine Antwort ist 3 Jahre alt... man kann diese Kleidung legal kaufen, trotzdem sieht es dann so aus als wenn man in der feuerwehr wäre, steht manchmal ja auch drauf, auch wenn man wappen, orden, Zeichen weglässt... warum nicht beid er Feuerwehr vor ort mitmachen? Dann darf man das öffentlich tragen
Hab nur gefragt weil ich hab eine jacke und tshirt von der feuerwehr ohne abzeichnen drauf heißt das jz darf man das öffentlich tragen oder nicht
ICh denke das sollte man nicht machen wenn man nciht in der Feuerwehr ist...
Lass es einfach.
1.: Du würdest dich extrem zum Affen machen.
2.: Sobald es ansatzweise zu einem Notfall in deiner Umgebung kommt, könnten Ersthelfer dich ansprechen und dann wird's rechtlich haarig.
3. Wenn dich jemand anspricht in deiner "Funktion als Feuerwehrmann" und du das nicht sofort aufklärst, könnte man das als arglistige Täuschung auslegen.
§ 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB stellt das unbefugte Tragen von inländischen oder ausländischen Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt unter Strafe.
Eine Hupf Jacke ist keine Uniform oder Amtskleidung und daran sind keine Amtsabzeichen.
Ob Hupf-Kleidung mit der Aufschrift Feuerwehr darunter fällt, entscheidet im Zweifelsfall der Strafrichter.
Die Kleidung als solche fällt definitiv nicht unter die Amtsanmaßung, sie ist für jedermann frei verkäuflich. Der Begriff Feuerwehr ist auch nicht geschützt. Das könnte höchstens unter "arglistige Täuschung" fallen.
Amtsanmaßung wird das erst, wenn ich behaupte, ich sei Mitarbeiter einer bestimmter Feuerwehr oder gebe vor, einen höheren Dienstgrad als faktisch korrekt zu haben. Beispielsweise bin ich Brandmeister der BF München, behaupte aber, ich sei Inspektor. Oder ich bin gar nichts und behaupte, ich sei Brandamtsrat bei der BF Düsseldorf oder was auch immer.
Arglistige Täuschung ist kein eigener Straftatbestand.
Die Behauptung begründet allein noch keine Amtsanmaßung (vgl. § 132 StGB), erst die Wahrnehmung der amtsbezogenen Tätigkeiten führt zur Strafbarkeit. Im Übrigen ist im beschriebenen Fall § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB einschlägig.
Wenn du selbst sagst, dass selbst die Behauptung allein keine Amtsanmaßung ist, ist das das Tragen der Kleidung erst Recht nicht.
Darf man feuerwehr jacke und tshirt in öffentlich tragen ohne abzeichnen drauf?