Fehlerhaftes Produkt erhalten, wer ist verantwortlich?
Hallo,
nehmen wir an, dass ich durch ein fehlerhaftes Produkt verletzt wurde und nun Schadensersatz dafür möchte.
Nun kann ich beim Schadensersatz aus Produkthaftung (!) Schadensersatz vom Hersteller, Quasi-Hersteller oder vom Importeur verlangen, aber natürlich nur von einem und nicht von mehreren.
Ich frage mich nun, ob ich zwischen diesen dreien frei wählen kann oder ob ich etwa den Quasi-Hersteller nur belangen kann, wenn ich den Hersteller nicht erreiche (etwa weil dieser als Online-Shop im Ausland sitzt).
Antworten darauf würden mich sehr freuen!
LG
Schadensersatz aus Produzentenhaftung soll für die Frage nicht relevant sein.
2 Antworten
Sofern Hersteller, Quasi-Hersteller und Importeur alle für den Schaden verantwortlich gemacht werden können (was nicht so einfach sein wird), haften sie gem. § 5 S. 1 ProdHaftG als Gesamtschuldner, weil sie gem. § 4 I, II ProdHaftG jeder für sich als Hersteller gelten. Sie haften dann also gleichrangig gem. § 421 BGB, sodass sich der Geschädigte aussuchen kann wen er in welcher Höhe in Anspruch nehmen kann. Der Innenregress zwischen den Herstellern bestimmt sich dann nach § 5 S. 2 ProdHaftG iVm § 426 BGB.
Alsooo, wenn du dich mit einem kaputten Produkt verletzt hast, dann gibt’s in Deutschland ein Gesetz, das dir hilft, das heißt Produkthaftungsgesetz, oder kurz ProdHaftG, und da steht zum Beispiel in § 1 Absatz 1 ProdHaftG, dass der Hersteller von einem fehlerhaften Produkt Schaden bezahlen muss, wenn dadurch jemand verletzt wird oder was kaputtgeht, und das ist voll wichtig, weil du dann nicht beweisen musst, dass der Hersteller was falsch gemacht hat, sondern es reicht, wenn das Produkt einfach gefährlich oder falsch war, und dann gibt’s noch den § 4 ProdHaftG, der sagt, wer alles als Hersteller zählt, also nicht nur der, der das Ding wirklich gebaut hat, sondern auch der sogenannte Quasi-Hersteller, das ist jemand, der so tut, als wär’s sein Produkt, zum Beispiel wenn auf der Verpackung sein Name oder Logo steht, und auch der Importeur zählt dazu, also wenn das Produkt aus einem anderen Land kommt, zum Beispiel China oder so, und ein Händler das nach Deutschland bringt, dann ist der auch wie ein Hersteller, und jetzt kommt das richtig Coole: In § 5 ProdHaftG steht, dass alle diese Leute gesamtschuldnerisch haften, das bedeutet, du darfst dir aussuchen, wen du verklagst oder anschreibst, also du musst nicht erst den echten Hersteller suchen, wenn der irgendwo in Amerika oder so ist, sondern du kannst einfach den nehmen, der z. B. in Deutschland sitzt oder dessen Name draufsteht, und der muss dir dann Schadenersatz zahlen, und der kann sich das Geld dann vielleicht vom richtigen Hersteller wiederholen, aber das ist nicht mehr dein Problem, also ja, du darfst frei wählen, wen du verantwortlich machst, Hauptsache es ist einer von denen, die im Gesetz stehen, also nach § 4 ProdHaftG, und du brauchst nicht erst beweisen, dass du die anderen nicht findest oder so, du darfst einfach sagen: „Ey, das Produkt hat mich verletzt, du bist laut Gesetz dafür verantwortlich, jetzt zahl bitte meinen Schaden.“
Hoffe ich konnte dir bisschen weiterhelfen