Fehleinsatz Notarzt und Rettungswagen?
Folgendes Szenario: Patientin 93 Jahre wird morgens im Bett liegend (schlafend?) aufgefunden, ist nicht ansprechbar, Hände aber noch warm, nicht steiff, keine Totenflecken etc. Für einen Laien also schwer feststellbar ob sie noch lebt`?
112 wird gerufen: Rettungswagen und Notarzt kommen. Lt. Notarzt hätte man versuchen können sie zu reanimieren, jedoch wäre es besser "sie gehen zu lassen" von dem mal abgesehen lag auch eine Patientenverfügung vor, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht gewünscht sind....
Muss der Einsatz privat bezahlt werden, oder zahlt das noch die Krankenkasse? Wenn ja welche Kosten kommen da auf einen zu. Der anschließend hinzugerufene Hausarzt hat bereits eine Rechnung für Untersuchung und Totenschein geschickt...
Bundesland=Baden-Württemberg, falls das eine Rolle spielt.
12 Antworten
In diesem Fall lag ja durchaus ein Grund den Notarzt zu rufen vor - also wird der Einsatz nicht in Rechnung gestellt werden auch wenn der Notarzt im Endeffekt nichts gemacht hat.
Mit der Übernahme der Kosten soll zwar dass sinnlose rufen des Notarztes oder das rufen der Feuerwehr für Aufgaben, die auch andere übernehmen können, eingedämmt werden (und auch dann ist es oft noch Ermessenssache), aber wenn es einen nachvollziehbaren Grund zum Rufen des Notarztes gibt, wird das nicht in Rechnung gestellt, da es ja fatal wäre, wenn man in einem Notfall den Notarzt nicht ruft, weil man Angst hat, dass das evtl. zu Kosten führt.
Natürlich zahlt das die Krankenkasse.
Privat muss du da gar nichts zahlen. Warum hat denn der Notarzt nicht den Leichenschauschein ausgestellt ?
Ja danke. Hatte gerade bei meiner Recherche nicht weitergelesen. Da stand noch:
In allen Bundesländern sind Ärzte im Rettungsdiensteinsatz von ihrer Verpflichtung zur Durchführung der vollständigen Leichenschau befreit. Ihre Pflicht beschränkt sich in der Regel auf die Feststellung der Personalien, des Todes, der Todeszeit und des Sterbeortes sowie eine Dokumentation in einer "Todesbescheinigung ohne Ursachenfeststellung" bzw. in einer "vorläufigen Todesbescheinigung".
Nein, muss er nicht.
Es ist wirklich Länderabhängig.
Solch ein Einsatz wird nicht privat in Rechnung gestellt. (Niedersachsen)
Auch ein Laie kann feststellen, ob ein Patient noch lebt!!
Einfach mal den Puls messen.
Die Praxis zeigt, dass Leute total damit überfordert sind und aufgrund der großen Stressreaktion eher ihren eigenen Puls fühlen.
Notärzte stellen in der Regel keine Todesbescheinigungen aus.... der Arzt muss erst die typischen Zeichen des Todes feststellen.... darum liegt auch zwischen dem Rettungsdienst und dem Eintreffen des Haus- oder Bereitschaftsarztes meist zwei Stunden...