Feder gebrochen - Gewährleistungsfall?
Hallo ihr lieben,
mir ist während der Gebrauchtwagengewährleistung die Feder vorne Links gebrochen.
Habe den Wagen 5 Monate und soll jetzt 260€ zahlen. Innerhalb der ersten 6 Monate muss doch der Verkäufer dafür haften. Eine Feder ist KEIN Verschleißteil!!!!
Bin ICH dazu verpflichtet zu zahlen, oder muss der Verkäufer den Schaden auf eigene Kosten beheben??? Bitte um schnelle und KORREKTE Antwort. Wäre ganz lieb.
Danke, Andi
5 Antworten
Die Gewährleistung deckt eigentlich nur Schäden die schon da waren bevor das Auto verkauft wurde. Wann danach etwas kaputt geht, brauchst du Garantie.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass stimmt was hier http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Kauf-Gebrauchtwagen.htm steht:
"Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs auf, wird gesetzlich zugunsten des Käufers vermutet, daß der Mangel bei Übergabe bereits angelegt war, also nicht vom Käufer verschuldet ist.
Will der Verkäufer dieser Vermutung entgegentreten, muß er beweisen, daß der Käufer den Mangel verschuldet hat."
Und ich bin sehr sicher, dass die Feder einer Achsfederung kein Verschleißteil ist - aber ruf beim TÜV an, die können Dir das genau sagen, denk ich.
da eine gebrauchtwagengarantie besteht, sind daran auch gewisse klauseln
gebunden..... so ist alles versichert, was sich in oel oder fett bewegt....
eine feder gehoert nicht dazu !
hallo
selbstverständlich ist eine feder ein verschleissteil , ein schlagloch richtig getroffen , und futsch isse !! keine gewährleistung , 6 monate hin oder her .
gruss mike
Gewährleistung ist was anderes als Garantie. Lese den Vertrag genau durch oder lass Dir die Stelle im Vertrag vom Verkäufer zeigen.