Falsche Angaben bei der Bundeswehr gemacht. Was nun?


29.04.2025, 21:18

Wichtig zu Wissen: Dieser "Konsum" war einmalig (nur einmal probiert) man hat danach nie wieder irgendwelche Substanzen angefasst und liegt mittlerweile 8 Jahre zurück

7 Antworten

Falsche Angaben bei der Bundeswehr gemacht. Was nun?

mit dem Fehler leben

Wenn man falsche Angaben bei der Bundeswehr gemacht hat, wegen einer angeblichen Drogenvergangenheit (harte Drogen). aus Angst man könnte im Kriegsfall eingezogen werden,

vorsätzliche Falschangaben

sich aber dann doch für eine Karriere bei der Bundeswehr z. B. Fallschirmjäger, KsK interessiert

was ist heute mit dem Einsatz im Kriegsfall?

bei denen das Thema Drogen ein Ausschluss Kriterium ist.

Drogen schließen jede Verwendung aus

Welche Rechtlichen Folgen hat man zu erwarten?

willst Du das wirklich testen?

Kann man sich überhaupt für die Stelle bewerben (KsK)

natürlich kann man sich bewerben, nur Du bist halt raus

weil die Angaben waren ja sozusagen falsch im bezug zu dieser Verganenheit.

wer einmal lügt...

Erst willst du gar nicht, und dann nun doch und dann auch gleich zu den Elitesoldaten!

Typen, die nicht wissen, was sie wollen oder die sich nur die Rosinen raus picken wollen, können die bei Fallschirmjägern etc. nicht brauchen. Deine Unzuverlässigkeit hast du ja schon durch deine Falschangabe unter Beweis gestellt.

Ob und inwieweit das strafbewehrt ist, weiß ich nicht. Aber bewirb dich ruhig. Vielleicht nehmen sie dich ja doch. Aber nicht für oben, sondern für unten: Pioniere, Infanterie, Fußvolk, sprich: Kanonenfutter.

Aus deren Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten:

Entweder stimmen deine früheren Angaben, dann werden sie sich dagegen entscheiden einen Junkie einzustellen.

Oder Du hast damals gelogen um nicht in den krieg ziehen zu müssen, dann werden sie dich auch nicht einstellen, weil Du Verteidigungsfall sowieso nicht verlässlich bist. Denn warum solltest Du morgen in den Kampf ziehen wenn Du schon gestern nicht wolltest?

Ich denke diese Weg hast Du Dir verbaut.

Ich gehe erst mal davon aus, dass du das Problem mit einem Anwalt besprechen solltest. Allgemein ist die Verweigerung der Wehrpflicht ohne Grund eine Straftat (Gewissensgründe sind hier etwas ganz anderes) und diese Vorgabe eines falschen Grundes sollte darunter fallen.

Es kommt dann darauf an, ob die Straftat verwehrt ist und ob die Bundeswehr dazu überzeugt werden kann, das noch zu glauben.

Zudem könntest du Glück haben, sollte die Aufbewahrungsfrist der Unterlagen abgelaufen sein und die Bundeswehr keine Dokumente der womöglich Jahre zurück liegenden Verfehlung haben.

Du musst Dich gar nicht erst Bewerben und wegen der 3 jahressperre, wer wirklich glaubt das dann alles 100 pro gelöscht ist, glaubt auch an der Weihnachtsmann 😉