Fahrzeug gefunden?

4 Antworten

Wenn der Trecker wirklich schon so lange da steht, würde ich spontan behaupten, dass wir nicht mehr im Bereich des § 965 ff.BGB (Fundsache) sind, sondern eher im Bereich des § 958 ff. BGB (herrenlose Sache). Jedenfalls dann, wenn der Trecker absichtlich dort abgestellt und dort gelassen wurde, was ich für naheliegender halte als einen "Verlust".

Ist aber nicht mein Spezialgebiet, daher ist diese spontane Einschätzung mit Vorsicht zu genießen.

Wenn ich Recht habe, erwirbst du mit der Inbesitznahme gemäß § 958 Abs. 1 BGB auch das Eigentum an dem Trecker

/Nachtrag: Vielleicht handelt es sich auch um einen Schatz im Sinne des § 984 BGB :D Dann gehört der Trecker zur Hälfte dir als Finder und zur anderen Hälfte dir als Eigentümer des Grundstücks.

/Nachtrag 2: Letztlich ist es so: Wenn der Trecker etwas wert ist, gut für dich. Wenn die Bergung und Entsorgung aber mehr kostet, als der Trecker wert ist, bleibst du auch auf den Kosten sitzen. Insofern moralisch und rechtlich alles ok.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Hol den Traktor da raus und repariere oder verkaufe ihn. Nur weil er auf deinem Grundstück steht, muss es nicht deiner sein. Aber wer sollte nach so langer Zeit bei dir an der Tür klingeln?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

HI. Entweder man lässt Ihn stehen oder man versucht den mit einer Seilwinde da rauszuziehen. Der wird denke ich nicht mehr fahrtüchtig sein und somit ist er schrott. Rufe einen Abschleppdienst.

L.g. Jan

Hol ihn raus und verscherbel einzeln die Teile, das es sich lohnt 😉