Fahrrad Reifendisplay(Led Muster) erlaubt?
Hallo,
Ich wollte mal fragen ob solche Reifendisplays in DE erlaubt sind, denn ich finde die schon irgendwie cool ^^
mit freundlichen Grüßen
Kevin Paul
3 Antworten
Erlaubt sind sie natürlich, man kann dir schlecht verbieten etwas an dein Rad zu schrauben. Die Frage ist ob du damit auf der Straße rumfahren darfst und das regelt die StVO und StVZO.
Bis auf die ganze normale Beleucht samt Dynamo sind zusätzlich in DE erlaubt:
- eine zusätzliche, auch im Stand wirkende Schlussleuchte für rotes Licht
- zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel.
(Quelle)
Alles andere ist kein Verbrechen aber eine Ordnungswidrigkeit. Solange du damit nicht auf der Hauptstraße unterwegs bist wird aber keiner was sagen. Es sei denn du hast Meckeropis in der Nachbarschaft.
Ich glaube nicht dass sie in Deutschland zugelassen sind sie brauchen ein E Prüfzeichen. Denn sie fallen unter Beleuchtung und die muss zugelassen sein.
Cool, aber bevor die hier erlaubt oder verboten werden können, müssen sie produziert werden. Auf der Seite wird um Investoren geworben. Sie haben seit dem 21. Juli schon genug Geld, um loszulegen.
Was man in der Werbung sieht, sind Prototypen. Bis die Displays auf den Markt kommen, wird es noch ein Weilchen dauern.
Ja, wahrscheinlich hat man in D. etwas gegen diese Art der 'Beleuchtung'.
In D. verboten, in Österreich erlaubt.
Aber immer noch besser als Dashcams zu verbieten (wie in Österreich)...
Tatsächlich.
Von fängt's an, wo hört's auf? Bin mal die Rezensionen für die LED-Ventilkappen durchgegangen. Dort habe ich nichts über Verbote gefunden. Ich gehe davon aus, dass die monkey lights (noch) nicht verboten sind. Zugelassen als Ersatz für Speichenreflektoren bzw. Reflex-Streifen sind sie bestimmt nicht.
Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten. Was erlaubt ist, steht in § 67 StVZO. Leuchtende Ventilkappen und Monkey Lights gehören nicht zu den erlaubten Dingen.
Alles was nicht erlaubt ist, ist verboten. >
Leider hast du recht, sogar mit dem Verkauf kann man sich schon strafbar machen, wie ich eben ergoogelt habe. Allerdings sehe ich deinen Satz doch in erheblichem Widerspruch zum Grundgesetz.
Wie ist das begründet? Jede bewegte Lichtreklame am Straßenrand müsste verboten werden, wenn Ablenkung vom Verkehr, der einzige mögliche Grund, der mir einfällt, als Rechtfertigung dienen soll.
Allerdings sehe ich deinen Satz doch in erheblichem Widerspruch zum Grundgesetz.
Welchen Passus des Grundgesetzes hast Du da vor Augen?
Wie ist das begründet?
Nun denn, wenn jeder im Straßenverkehr mit beliebigem Lametta unterwegs wäre, würde es wohl ziemlich unübersichtlich. Für Kfz gelten auch gewissen Ausrüstungsvorschriften, warum sollte das für Fahrräder nicht so sein dürfen?
Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...
Das ist ja so ein Totschlag-Argument, mit dem man jegliches Verbot (außer Mord und Totschlag) für verfassungswidrig erklären könnte. Ich schrieb bereits: "Nun denn, wenn jeder im Straßenverkehr mit beliebigem Lametta unterwegs wäre, würde es wohl ziemlich unübersichtlich." - und damit fängt die Gefährdung anderer an.
Wie ich vorhin gesehen habe kann man das produkt schon in DE kaufen
http://www.amazon.de/Monkey-Light-M232-Fahrrad-Kombinationsm%C3%B6glichkeiten/dp/B0081UDLDY/ref=sr_1_1?m=AFONW1TCA7OT2&s=merchant-items&ie=UTF8&qid=1380492226&sr=1-1
Aber ich habe bedenken ob man nicht von der Polizei angehalten wird
Ich habe die Kickstarter Seite nur angegeben weil man dort das Video sehen konnte ^^