Fahrrad mit Mängel gekauft. Mehrfache Reparatur in anderer Stadt. Kann ich mir die Fahrtkosten erstatten lassen vom Hersteller?

5 Antworten

Ich würde meinen, dass der Weg zu dem Händler, wo du das Fahrrad auch gekauft und abgeholt hast, dein eigenes Problem ist. Sonst könne ja ein Neuseeländer, der beim deutschen Fahrradhändler ein Fahrrad kauft und wegen Reklamationen 3x zwischen Neuseeland und Deutschland hin und her fliegen muss, dem armen deutschen Fahrradhändler einige tausend Euro Reisekosten aufbrummen. Obwohl dieser überhaupt nichts dafür kann, dass der Neuseeländer das Fahrrad ausgerechnet in Deutschland kaufen musste.

Wenn du also zum Fahrradkauf nach Rheda-Wiedenbrück gefahren bist und es dort mitgenommen hast, ist der Weg dorthin, um etwas zu reklamieren oder nachbessern zu lassen, meiner Ansicht nach deine eigene Sache.

Anders ist es, wenn du das Fahrrad bei einem Händler in Osnabrück gekauft hast und dieser dir sagt "kann ich nicht machen, bring' das Fahrrad zum Großhändler nach Rheda-Widenbrück". Dann sind die Fahrtkosten von ihm zu tragen, denn er ist ja für die Reklamation zuständig.

Bei wem hast du das Fahrrad gekauft?

Ansonsten § 439 Abs. 2 BGB

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

ja kannsd du, Recht auf Nachbesserung + Kosten für Aufwendungen die dir dafür entstehen

Hast du das Fahrrad beim Hersteller gekauft oder bei einem Händler bei Dir vor Ort?

Hey,

War das Fahrrad neu? Und ist es innerhalb der Gewähleistungspflicht/Garantie? Wenn ja, kannst du nach 3maliger erfolgloser Repatur vom Kaufvertrag zurücktreten, ergo Kauf (Glaube §439 BGB).

Zwecks Fahrkosten bin ich mir nicht ganz sicher, da es auf die Garantie ankommt. Aber wenn du Studierender bist, würde ich an der Uni oder FH einen Rechtsprofessor befragen.