Fahren ohne Kennzeichen?

2 Antworten

Die Exekutive nimmt das nicht so genau...

Aber sollten sie doch Mal einen schlechten Tag haben bis zu 5k Euro. In deinem Fall würden es wahrscheinlich 400-600€ sein.


Kdndnskskdndnf 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 15:58

Würde mit dem Roller nur am Feld fahren aufkeinen Fall im Öffentlichen Verkehr

Kdndnskskdndnf 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 16:04
@lordius395

Perfekt. Will aufkeinen Fall Strafe zahlen und auch andere nicht gefährden m

Kdndnskskdndnf 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 16:06
@lordius395

Nicht böse sein aber was ist schlimmer wenn ich einen Menschen töte oder einen Hasen

Kdndnskskdndnf 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 16:14
@lordius395

Ja bin ich. Abgesehen davon hatte ich in meinen 5 Jahren seit ich den Führerschein habe noch nie einen einzigen Wildunfall

Kdndnskskdndnf 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 16:28
@lordius395

Stimmt. Vl erwische ich auch irgendwann eins du bringst mich auf eine Idee hahah

Du verstößt gegen das Kraftfahrgesetz (KFG) und die Pflichtversicherung laut Versicherungsvertragsgesetz. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug original und technisch in Ordnung ist.

Verwaltungsstrafe bis zu 5.000 €, Regelfall: 700–1.200 €

Anzeige nach KFG § 37 (Verwendung nicht zugelassener Fahrzeuge)

Meldung an die Versicherungsanstalt (kein Haftpflichtschutz | gefährlich bei Unfällen)

Fahrverbot, wenn Wiederholungstäter.

In schlimmen Fällen: Abnahme des Fahrzeugs / Sicherstellung.

Da du schon eine Kennzeichenabnahme hattest und das alte Moped massiv getunt war, kannst du als Wiederholungstäter eingestuft werden. Das bedeutet: Strafe kann sich erhöhen, auch auf über 1.500 € oder mehr

Mögliche Meldung an die Führerscheinbehörde, Führerschein-Überprüfung (Verkehrszuverlässigkeit!)

Risiko von Nachschulungen oder Probezeit-Verlängerung, je nach Führerscheinklasse

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Alles gehört zu meinem Leben dazu.

Kdndnskskdndnf 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 15:58

Würde nur am Feld fahren nicht im öffentlichen verkehr

TheDetective  28.07.2025, 16:08
@Kdndnskskdndnf

Ändert nichts an der Tatsache.
Lies dir erst mal die Gesetze durch, dann wirst du nicht mal drauf sitzen wollen was alles passieren könnte.

Kdndnskskdndnf 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 16:10
@TheDetective

Ja aber der Roller wird ja nicht im öffentlichen Verkehr benutzt. Nur am Feld. Abgesehen davon gefährde ich dort niemanden

TheDetective  28.07.2025, 16:33
@Kdndnskskdndnf

Das spielt doch keine Rolle, ob im öffentlichen Verkehr, Gasse, Feld, Wald, Stadion, Keller, See, Ozean, Gewässer oder von mir aus bis zum Mond, liest du selber was du schreibst?
Kennst du dich wirklich NULL mit Gesetzen aus!? Du hast die bestmögliche Antwort bekommen, ich war Polizist! Willst du eine NOCH genauere Antwort?

Ein Feldweg, Wiese oder Schotterstraße zählt in Österreich rechtlich als öffentlicher Verkehrsraum, wenn er nicht eindeutig abgesperrt ist oder nicht ausschließlich privat genutzt wird.

Auch wenn „kein Auto dort fährt“ wenn der Weg frei zugänglich ist, z. B. für Spaziergänger, Radfahrer oder Bauern, dann gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Du brauchst also:

Kennzeichen, Versicherung, Typisierung / Zulassung (wenn nötig)

Sonst bist du wieder ohne Versicherungsschutz unterwegs und das ist STRAFBAR!

NUR wenn du auf deinem eigenen, umzäunten Grundstück (z. B. Hof, Garten, eingezäuntes Gelände) fährst und niemand außer dir fährt dort, dann darfst du ohne Kennzeichen fahren.

AUF DICH EINGETRAGEN, DEIN GARTEN, WIESE, GRUNDSTÜCK!

Aber: Feldwege, sogar wenn sie „niemand benutzt“, gehören oft der Gemeinde, Bauern, oder sind öffentlich gewidmet!! Sobald Zugang nicht gesperrt ist, greift die StVO!!!

Kdndnskskdndnf 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 16:36
@TheDetective

Ok ja dann überlege ich mir das noch. Was würde den passieren wenn ich den Roller verstecke auf dem Feldweg gibt es viele Büsche usw. Was passiert wenn ein Passante den Roller ohne Kennzeichen sieht und die Polizei ruft?

TheDetective  28.07.2025, 16:53
@Kdndnskskdndnf

Polizei fährt raus (bei einem Anruf mit Meldung: „Verdächtiger Roller ohne Kennzeichen im Feld“)

Finden sie den Roller: Prüfen sie Fahrgestellnummer (FIN) vor Ort

Wenn niemand dort ist: Sie können den Roller mitnehmen / sicherstellen

Wenn du in der Nähe bist oder auftauchst: Strafanzeige, eventuell gleich Verwaltungsstrafe vor Ort

Wenn du sagst „Bin nur Feld gefahren“, ist das kein Schutz!!!

Ohne Kennzeichen = Verdacht auf Verstoß gegen das KFG + Versicherungsbetrug. Die Polizei geht bei sowas nicht automatisch von harmloser Nutzung aus, sondern prüft:

  • Gestohlen?
  • Tuning / illegale Änderungen?
  • Wurde auf Straßen gefahren?

Und wenn du schon einen Eintrag hast, kann es echt heftig werden: Die Beamten sehen deinen Namen im System: „Aha, schon mal Kennzeichenabnahme. Wiederholungstäter!“

Dann kann es passieren: Verstärkte Kontrolle, Anzeige, Abschleppen auf DEINE Kosten, Möglicherweise Führerschein-Überprüfung durch die Behörde. Wenn auch nur 1 Person es meldet,Spaziergänger, Jäger, Anrainer wird’s ernst.

DU hast keinen Schutz durch „Versteckt“ oder „Niemand gefährdet“. Das zählt vor dem Gesetz nicht.

Am Ende sogar 0,0% vor GERICHT gar nichts deiner Aussagen.

Kdndnskskdndnf 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 16:56
@TheDetective

Ja aber so gesehen können die gar nicht wissen wer ich bin weil der Roller ja nicht gemeldet ist oder? Mehr als beschlagnahmen können sie dann nicht machen

TheDetective  28.07.2025, 16:57
@Kdndnskskdndnf

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