Fahren ohne Führerschein ab wann Tathandlung?

3 Antworten

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Glauben kann der Polizist in der Kirche. Er muss beweisen dass du gefahren bist. Oder es haben Zeugen beobachtet.


Bratpfannenking 
Fragesteller
 14.10.2023, 02:21

Nein, da war schon um 19:00 Uhr, und da ist es inzwischen schon stockdunkel bei uns. Wir sind in ein Wohnviertel gefahren, womöglich waren die auch hinter mir, aber wie wir angehalten haben, am Straßenrand und Sitzwechsel gemacht haben, Standen die 2 Minuten später auf der Straße neben uns... Er hätte Maximal den Motor im Leerlauf angemacht, aber soweit ist es ja nichtmal gekommen...

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martinreschke  14.10.2023, 07:15
@Bratpfannenking

Wenn Sie hinter Euch waren, haben Sie den Fahrerwechsel auch mitbekommen. Aber 2 Minuten später bestimmt nicht mehr. Ihr bekommt eine Anhörung und könnt euch dazu äußern.

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Nein, das war kein Fahren. Es geht hier lediglich um die Frage der Beweisbarkeit. Solange der Polizist Deinen Sohn nicht tatsächlich fahren gesehen hat (was ja nach Deiner Beschreibung nicht sein kann), fehlt es an Beweisen für die Anschuldigung. Das wird in diesem Fall aber wahrscheinlich vor Gericht entschieden.

Nein, erst wenn die Zündung eingeschaltet wird, nicht jedoch, wenn dies zum Betrieb des Radios notwendig ist, aber der Motor nicht gestartet ist. Die gleiche Entscheidungsfindung passiert, wenn du besoffen in diee Auto sitzt oder übernachtest.


Bratpfannenking 
Fragesteller
 13.10.2023, 22:42

Puh, Dankeschön Die Polizei ist gekommen, und hat ihn im Auto sogar gesehen, wie er im Bordheft gelesen hat... Motor, Licht, alles Aus. Er stand nichtmal mit nem Fuß auf der Bremse, weil die Handbremse angezogen war...

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