Fahren ohne Führerschein ab wann Tathandlung?
Hallo,
Uns ist was ganz dummes passiert...
Ich und mein Sohn waren zusammen im Auto unterwegs, Im Stadtverkehr ist uns aufgefallen, dass der Wagen Drehzahlschwankungen im Leerlauf bei Ampelphasen hat.
Wir sind daraufhin in ein Wohngebiet gefahren, damit er sich das mal genauer anschauen kann... (Er kennt sich damit aus)
Jedenfalls haben wir plätze gewechselt, damit er sich das mal anschauen kann.
Und in dem Moment, als er die Bordmappe durchgeht, steht hinter uns ein ziviler Passat.
Das Auto stand da cirka 2. Minuten. Licht war aus, Motor war aus, Leerlauf drinnen, Handbremse angezogen...
Jedenfalls waren die Polizisten festem glauben, dass er gefahren sei.
Nun hat er ne Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis am hals.
Ist das bereits Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn der Reifen keinen cm gerollt ist bei ihm, und alle Bordsysteme bis auf innenraumbeleuchtung und Radio angewesen sind ???
3 Antworten
Glauben kann der Polizist in der Kirche. Er muss beweisen dass du gefahren bist. Oder es haben Zeugen beobachtet.
Wenn Sie hinter Euch waren, haben Sie den Fahrerwechsel auch mitbekommen. Aber 2 Minuten später bestimmt nicht mehr. Ihr bekommt eine Anhörung und könnt euch dazu äußern.
Nein, das war kein Fahren. Es geht hier lediglich um die Frage der Beweisbarkeit. Solange der Polizist Deinen Sohn nicht tatsächlich fahren gesehen hat (was ja nach Deiner Beschreibung nicht sein kann), fehlt es an Beweisen für die Anschuldigung. Das wird in diesem Fall aber wahrscheinlich vor Gericht entschieden.
Nein, erst wenn die Zündung eingeschaltet wird, nicht jedoch, wenn dies zum Betrieb des Radios notwendig ist, aber der Motor nicht gestartet ist. Die gleiche Entscheidungsfindung passiert, wenn du besoffen in diee Auto sitzt oder übernachtest.
Puh, Dankeschön Die Polizei ist gekommen, und hat ihn im Auto sogar gesehen, wie er im Bordheft gelesen hat... Motor, Licht, alles Aus. Er stand nichtmal mit nem Fuß auf der Bremse, weil die Handbremse angezogen war...
Nicht überholt im Strassenverkehr. Überholt dass man nicht im Auto schlafen darf wenn man was getrunken hat.
Sag ich doch. Nur solltest du dann den Schlüssel nicht im Zündschloß haben.
Nein, da war schon um 19:00 Uhr, und da ist es inzwischen schon stockdunkel bei uns. Wir sind in ein Wohnviertel gefahren, womöglich waren die auch hinter mir, aber wie wir angehalten haben, am Straßenrand und Sitzwechsel gemacht haben, Standen die 2 Minuten später auf der Straße neben uns... Er hätte Maximal den Motor im Leerlauf angemacht, aber soweit ist es ja nichtmal gekommen...