Fahren mit 18 und dem rosa zettel?

1 Antwort

Mit Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren bist du Inhaber einer vollwertigen Fahrerlaubnis der Klasse B, völlig egal, wie dein Nachweisdokument aussieht.

§48a FeV:

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

Abgesehen davon ist nicht der Fahrer versichert, sondern das Fahrzeug. Die Versicherung will wissen, ob das Fahrzeug von anderen Personen genutzt wird und wie alt diese sind, um den Beitrag entsprechend anzupassen. Wenn du am begleiteten Fahren teilgenommen hast, wird er das wohl bereits der Versicherung mitgeteilt haben.