Extra Kennzeichen oder das normale Kennzeichen für den Fahrradträger hinten?
Wie ist es eigentlich mit Fahrradträgern geregelt, die sich hinten auf der Anhängerkupplung befinden? Darf das normale hintere Kennzeichen verwendet werden oder muss ein extra Kennzeichen her? Ich sehe es manchmal auf der Autobahn, dass Menschen ihr normales Kennzeichen auf dem Fahrradträger hinten anmontieren. Ist das denn erlaubt?
4 Antworten
Natürlich ist das erlaubt!!! Das Kennzeichen muss auf dem Heckträger sichtbar sein, fertig. Ob das ein nachgemachtes Schild ist ohne TÜV/ASU-Plakette und Zusatzstempel oder das Originale vom PKW ist piep schnurz egal!
Inzwischen habe ich herausgefunden dass es ein zusätzliches Kennzeichen sein muss, denn das amtliche Kennzeichen muss am Fahrzeug verbleiben. Wenn man das amtliche Kennzeichen des PKW verwendet zahlt man 30 Euro Bußgeld
Grauzone.
Ich sehe eher nachgeprägte ohne Siegel oder selbst gemalte.
Wäre jetzt kein Grund, dafür rausgezogen zu werden. Ich würde ein 2. machen lassen.
Blödsinn, das Kennzeichen muss nur auf dem Heckträger sichtbar sein, nicht auf dem Auto.
Inzwischen habe ich herausgefunden dass es ein zusätzliches Kennzeichen sein muss, denn das amtliche Kennzeichen muss am Fahrzeug verbleiben. Wenn man das amtliche Kennzeichen des PKW verwendet zahlt man 30 Euro Bußgeld.
Folgekennzeichen, das keine Siegel braucht. Muss nur mit dem tatsächlichen Kennzeichen übereinstimmen.