Ex verlangt Etwas zurück?

3 Antworten

Geschenkt ist Geschenkt. So einfach ist das.

RosaF10 
Fragesteller
 22.06.2020, 12:51

Habe aber auch Angst vor einer Anklage oder sonst etwas..

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wenn eine beziehung auseinander geht, dann hat man das recht, teure geschenke zurückzufordern - man schenkt ja nicht irgendeinem x-beliebigen bekannten teure sachen, sondern leuten, die nahe stehen. hat sich herausgestellt, dass das mit dem nahestehen ein irrtum war, kann man auch seine geschenke zurückfordern.

ich würde die sachen auch nicht mehr haben wollen.

Tuehpi  22.06.2020, 12:31
wenn eine beziehung auseinander geht, dann hat man das recht, teure geschenke zurückzufordern

Nein hat man nicht ^^

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Schokolinda  22.06.2020, 12:33
@Tuehpi

doch, hat man schon: § 528 und § 530 BGB - wenn eine beziehung auseinanderbricht, dann braucht man den undank nicht lange suchen.

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Tuehpi  22.06.2020, 12:35
@Schokolinda

Hast du dir Paragraphen überhaupt mal richtig durchgelesen und verstanden?

Mal schlau gemacht was es alles braucht bis man beim geforderten "GROBEN Undank" ist?

Beides hat NICHTS mit dem Ende einer Beziehung zu tun.

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Schokolinda  22.06.2020, 12:39
@Tuehpi

und du, hast du denn verstanden, was undank sein kann? sind dir die gesetze der logik gekannt? das ende einer beziehung MUSS nichts mit undank zu tun haben, KANN aber. nur weil du etwas für vollkommen ausgeschlossen hältst, ist es nicht vollkommen ausgeschlossen.

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Tuehpi  22.06.2020, 12:42
@Schokolinda

Eine Beziehung wegen "Undank" zu beenden, oder nach Ende der Beziehung "undankbar" behandelt zu werden ist eine Sache.

Die Qualifikation für "groben Undank" zu erreichen eine ganz andere Sache. Guck dir doch mal die Rechtsprechung zu 530 BGB an...

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Schokolinda  22.06.2020, 12:50
@Tuehpi

und dennoch hast du KEINERLEI ahnung, wie das in diesem fall ist und wie die rechtssprechung in diesem fall aussehen würde. fakt ist jedoch: das geschenk kann zurückgefordert werden.

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Tuehpi  22.06.2020, 12:51
@Schokolinda

Es geht hier doch gar nicht mehr um den Vorliegen Fall. Sondern nur das deine Aussage:

wenn eine beziehung auseinander geht, dann hat man das recht, teure geschenke zurückzufordern - 

einfach nur Quatsch ist.

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Schokolinda  24.06.2020, 10:40
@Tuehpi

wenn das einfach nur quatsch wäre, wieso hast du dann selber auf die frage "Nein, hat er nicht so wirklich" geschrieben, d.h. den anspruch nicht so komplett verneint wie mir gegenüber? du hast den genannten paragraphen zitiert und dann auf den aktuellen fall bezug genommen ("Ich denke nicht das dies der Fall gewesen ist, oder?"), mir gegenpber behauptest du aber, dass es nicht um den vorliegenden fall ginge - du redest also mal so und dann ganz anders daher, je nachdem, was du brauchst, um "im recht zu sein". DAS ist einfach nur quatsch.

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hat er das Recht sie zurück zu bekommen? Kann er mich anklagen??

Nein, hat er nicht so wirklich.

Man kann in der Tat Geschenke zurückfordern insofern der Beschenkte "groben Undank" gezeigt hat. Ich denke nicht das dies der Fall gewesen ist, oder?

https://dejure.org/gesetze/BGB/530.html

RosaF10 
Fragesteller
 22.06.2020, 12:50

Nein ich war dankbar & habe mich noch Tage und Wochen dafür bedankt ..

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Tuehpi  22.06.2020, 12:54
@RosaF10

Darum geht es bei "groben Undank" nicht :)

Du müsstest ihn schon Verprügelt haben oder sowas

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