(Ex)-Mitbewohnerin verlangt vom Nachmieter extrem viel Geld. Erlaubt?

Rendric  25.06.2022, 22:42

Wer steht im Mietvertrag?

kanillakind 
Fragesteller
 25.06.2022, 22:45

Sie und Ich sind die Hauptmieter. Unsere weitere Mitbewohnerin ist Untermieterin.

4 Antworten

Steht die Mitbewohnerin noch im Vertrag und zählt mit Miete? Oder ist sie da vollkommen raus mittlerweile?

Sobald sie raus ist würde ich ihr schlichtweg die schriftliche Aufforderung zukommen lassen das sie ihren Kram zu entfernen hat. Ansonsten wird der entsorgt.

Abgesehen davon. Wie andere schon sagten. Kann sie da gar keine Bedingungen stellen.

kanillakind 
Fragesteller
 25.06.2022, 22:46

Danke für die Antwort. Dann werden wir das genau so machen!

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Nein, der Vermieter entscheidet, wen er nimmt.

Sie kann gar nichts fordern, 0,0.

Ist die Mitbewohnerin denn der Vermieter?

Wenn nicht, dann hat sie gar nichts zu entscheiden.

Warum lässt ihr euch auf der Nase rumtanzen?

Selbst Schuld!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kanillakind 
Fragesteller
 25.06.2022, 22:47

Ja, den Schubser hab ich wahrscheinlich gebraucht. Du hast vollkommen Recht. Wir gehen dagegen jetzt vor. Danke!

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wenn sie ausziehen will, soll sie doch .. habt ihr da keinen Passus im Mietvertrag .. (?!) .. ohne Nachmieter eben normale Kündigung(sfrist) .. wer setzt wenn unter Druck .. (?!) .. oder will sie doch drin wohnen bleiben .. da läuft was nicht rund ..sprecht mal mit dem Vermieter, wie sich das rechtlich verhält, denn ohne seinen "Segen" läuft sowieso nichts (an) ..