Ex-freundin will restmiete nicht zurückgeben?

6 Antworten

Sie hat mich quasi aus der Wohnung geschmissen.

Was heißt rausgeschmissen? Wurde sie gewalttätig? Wenn nicht, dann bist du ja freiwillig gegangen, z.B. weil du es bevorzugst nicht mit ihr zu wohnen. Diese Entscheidung kannst du dann aber auch nicht gegen sie verwenden.

Und habe ihr den Wohnungs Schlüssel überlassen.

Das ist natürlich schlecht. Wenn die die Schlüssel verlangt hat, dann wäre das ein guter Moment gewesen um vertraglich festzuhalten dass die dich im Innenverhältnis von den Mietkosten freistellt.

Also habe ich mir das recht genommen da noch ein und aus zugehen. Trotzdem steh ich ja noch im Mietvertrag.

Dass du das recht verloren hast dort ein und aus zu gehen, sehe ich eigentlich eher nicht so. Du hast nun momentan keine einfach Möglichkeit es zu tun, weil du ja keinen Schlüssel mehr hast, aber dort wohnen darfst du ja laut Mietvertrag, und der kann auch nicht einfach so geändert werden zwischen den Mietern und ohne den Vermieter.

Ich möchte ja nicht meiner Ex-freundin 305 Euro überlassen für einen Wohnraum den ich nicht betreten kann.

Dann verlange unter Fristsetzung den Schlüssel von deiner Ex. Falls der Vermieter noch einen weiteren Schlüssel hat könntest du auch ihn danach Fragen.

Ich weiß ich steh im Vertrag drin und müsste ja zahlen

Nicht müsste, du musst

aber dann sollte ich ja auch den Schlüssel dafür behalten.

Den hast du doch freiwillig abgegeben. Aber natürlich kannst du ihn auch wieder herausverlangen.

Das wollte sie ja nicht.

Sie wollte es aber bei Vertragsunterzeichnung und dieser Vertrag ist noch immer gültig. Genau deswegen werden ja Verträge geschlossen - um Rechtssicherheit zu gewährleisten, dass sich nicht einer wie er will hin und her entscheiden kann obwohl er bereits zugesagt hat.

Ihr beide habt einen Mietvertrag mit dem Vermieter. Dieser Vertrag gestattet euch die Nutzung der Wohnung. Ihr beide wart euch bei Vertragsschluss einig die Wohnung gemeinsam zu bewohnen. Der ausschließlich Zweck des Vertrages war ja offensichtlich das gemeinsame Wohnen in der Wohnung.

Also ist es doch kein Problem mir das Geld wieder zugeben.

Das können wir nicht beurteilen. Vielleicht hat sie das Geld nicht oder will es lieber für etwas anderes ausgeben oder sparen. Und das ist auch ihr gutes Recht, denn ihr beide habt offenbar vereinbart die Miete jeweils hälftig zu bezahlen. Wenn ihr euch nicht einig werdet die Vereinbarung gemeinsamen Wohnen und geteilte Miete zu ändern, dann bleibt es eben bei gemeinsamem Wohnen und geteilter Miete. Wenn du auf den wohn-Teil verzichtest, entsteht dadurch kein Anspruch darauf, dass sie auf den miet-Teil verzichtet.

Ich bitte dringend um eure Hilfe.

Schlüssel heraus verlangen unter Fristsetzung mit Angebot die Sache auf sich beruhen zu lassen wenn sie Schriftlich zusichert dich im Innenverhältnis von den Mietzahlungen freizustellen.

Wenn ihr noch fragen habt oder noch was unklar ist. Bitte meldet euch.

Ist die Wohnung schon gekündigt? Wenn nicht, dann solltest du von ihr die Zustimmung zur Kündigung verlangen. Die ist notfalls auch einklagbar.

HannoKirby 
Fragesteller
 30.09.2019, 18:48

Danke für die ausführliche Antwort. Ich werde wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Ich dachte nur wenn ich es mit Glück schaffen kann wäre es cool, haben oder nicht haben^^

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Lasse umgehend von deinem Vermieter einen neuen Mietvertrag ausstellen.

Wenn ihr beide im Mietvertrag steht seid ihr beide für die Mietzahlung verantwortlich. Wird die Wohnung gekündigt sind üblicherweise 3 Monate Kündigungsfrist einzuplanen in der du auch noch zahlungspflichtig bist. Ich versteh deine Situation aber wenn sie dich aus der Wohnung wirft und dir den Schlüssel abnimmt dann kannst du dir entweder über den Rechtsweg wieder Zutritt verschaffen oder klärst die Sachlage mit dem Vermieter denn dann muss mit ihrem Einverständnis der Vertrag gekündigt werden und einer neuer auf den Namen deiner Ex erstellt werden

Ich haette auch gerne das Mietgeld wieder, fuer die Zeit in der ich arbeite oder im Urlaub bin.

Sprich doch mit deinem Vermieter... nur weil man der Mann ist muss man nicht immer sofort ausziehen oder weggehen.... kommt halt auf die Gründe drauf an aber da Ihr nicht verheiratet wart... hättest du es nicht machen sollen, man muss vernünftige Lösungen dafür finden, das beiden passt.