Ex Frau will PKW nicht rausgeben, hat sie das Recht dazu?
Ich habe mich von meiner Frau nach vielen Jahren Ehe getrennt. Leider ist es wie zu erwarten Schmutzig geworden und ich soll bestraft werden das sich es gewagt habe sie zu verlassen.
Nun zu meiner Frage.
Mein Frau hat sich den PKW unter den Nagel gerissen. Das Fahrzeug habe ich Nachweislich Gekauft, Finanziert (bin im Brief und Schein eingetragen) und ich habe sämtliche Versicherungen, Steuern und Unterhaltskosten getragen und Trage sie immer noch. Darf sie mir das Fahrzeug vorenthalten?
Das Fahrzeug ist immer noch auf mich zugelassen und sie will die Restlichen FinanzierungsRaten nicht übernehmen.
Ich habe ihr mehrmals Angeboten das es in ihren Besitz übergeht, allerdings muss sie die Kosten tragen. Sie schaltet auf Stumm und fährt immer noch damit rum.
Wie sieht es rechtlich aus? Hat sie ein Anrecht darauf das Fahrzeug zu behalten?
Danke für Eure Antworten.
10 Antworten
Das Fahrzeug würde ich direkt abschleppen lassen und in eine private Garage unterbringen.
Irgendwann wird sie mit dem Fahrzeug doch mal einkaufen gehen, in die Arbeit fahren oder am Abend um die Häuser ziehen. Dann ist es eben weg! So etwas passiert!
Dann müsste ich mich auf die lauer legen und ihr nachstellen. Das ist leider nicht mein so mein Ding. Ich muss mich um die Gemeinsamen Kinder kümmern da beide nun bei mir Leben.
Was ist mit hinterherfahren und wenn sie gerade einkauft, dann auf den Haken?
Wurde das Auto nicht bei der Scheidung berücksichtigt ?
Du hast es gekauft, du hast die Finanzierung gemacht, du zahlst. Somit bist du der Eigentümer und sie muss dir das Fahrzeug geben.
Mein Anwalt hat mehrmals vorgeschlagen das es in ihren Besitz übergehen und w es bei der güterrechtlichen auserneindersetzung verrechnet werden soll. Aber sie reagiert nicht darauf denn dann Müsste sie die Raten Übernehmen und die Laufenden kosten. sie und ihr Anwalt wollen es Aussitzen und ich soll weiterzahlen. Sie macht das schon seit 6 Monaten so und ich habe weder die lust noch die Finanziellen mittel das weiter zu finanzieren.
Nein, so nicht. Aber bestraft wird sie auch nicht dafür. Anzeigen kannst Du sie nicht, weil es sichn um eine zivilrechtliche Sache handelt. Du wirst Dein Recht per Anwalt durchsetzen müssen.
Aber bestraft wird sie auch nicht dafür. Anzeigen kannst Du sie nicht, weil es sichn um eine zivilrechtliche Sache handelt.
Das sehe ich mit Blick auf § 248b StGB anders.
Wir sind mittlerweile nicht mehr verheiratet. Sie fährt mit meinem Versicherungsschutz durch die Gegend. ich sehe es nicht mehr ein auch die Raten für den PKW zu übernehmen. Jetzt überlege ich die Raten nicht mehr zu bezahlen so das die Bank das Fahrzeug sich holt. Spätestens da muss sie es doch abgeben bzw rausgeben?
Irgendwas ist da schief gelaufen bei deiner Scheidung, sie hat das Auto und du die Kinder. Du hast doch den Fahrzeugbrief, melde das Auto ab. Und wieso hast du zum Jahreswechsel nicht die Versicherung gekündigt?
Da stimmt doch was nicht.
Die Versicherung wurde jetzt nicht mehr von mir bezahlt. DAs Auto wird die nächsten Tage vom Landratsamt entstempelt. Der Brief ist noch bei der Bank. Die Frau will nicht die restlichen Raten nicht übernehmen. Sie will einfach Kostenlos Auto fahren. Die Kinder sind da wo sie besser Aufgehoben sind und ich Rache wegen den Kindern ist die Entwendung des Fahrzeugs
Nein sie darf es nicht behalten. Du kannst quasi direkt hingehen sie ein letztes mal auffordern das Fahrzeug freiwillig zu übergeben und wenn sie sich weigert, darfst du direkt die Polizei rufen Anzeige erstatten und denen wird sie den Schlüssel direkt geben müssen. Du musst natürlich vor Ort nachweisen können, dass du wirklich Eigentümer bist
nimm am Besten noch einen Zeugen mit, damit es im nachhinein nicht heißt du hättest sie bedroht oder der gleichen - idealer Weise sollte es eine Frau sein die euch beide kennt und selbst in einer festen Bindung ist aka verheiratet bzw langjährige Beziehung mit eigenen Kindern, so eine Person hätte die höchste Glaubwürdigkeit
danke für deine Antwort. Sie hat das Fahrzeug in der Garage stehen wenn sie nicht damit fährt. Ich komme also nicht ran.