Erzwungene15 Minuten vor Arbeitsbeginn auf der Arbeit erscheinen müssen legal?

4 Antworten

Arbeitsbeginn ist Arbeitsbeginn. Wenn der um 7 Uhr ist, langt es, wenn du auch um 7 Uhr da bist.

Wenn verlangt wird, dass du 15 Min. vorher da sein MUSST, dann muss es auchbezahlt werden, also Arbeitsbeginn 6.45 Uhr.

Wenn die nicht bezahlt wird, musst du auch nicht früher kommen. Eine etwaige Abmahung ist nichtig.

So gesehen kann er das als unbezahlte Arbeitszeit nicht verlangen. Er kann aber fordern, dass man pünktlich zu Schichtbeginn arbeitsbereit ist. Je nach Beruf muss Arbeitskleidung angelegt werde, der PC hochgefahren werden, der Arbeitsplatz eingerichtet sein. Das ist Vorbereitung. Pünktlich am Arbeitsplatz sein, heißt nicht, eine Minute vorher durch die Tür zu rauschen, sondern komplett fertig und vorbereitet am fertig eingerichteten Arbeitsplatz zu sein.

Was das Handy angeht, so kann der AG in den gesamten Räumlichkeiten Handyverbot aussprechen und verlangen, dass es sofort nach Betreten der Arbeit in den Spind eingeschlossen wird.


Familiengerd  04.05.2023, 11:40
Je nach Beruf muss Arbeitskleidung angelegt werde, der PC hochgefahren werden, der Arbeitsplatz eingerichtet sein. Das ist Vorbereitung.

... und ist selbstverständlich als Arbeitszeit zu vergüten!

Die Arbeitszeit beginnt mit dem "Einstempeln" in die Zeiterfassung.

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Wenn der Chef meint dass man 15 min vorher da sein sollte dann muß die Zeit auch bezahlt werden.

Das das private Handy im Spind bleiben muss ist nicht zu beanstanden.

wenn du 15 Minuten vor Beginn da sein musst, dann stempelst du dich auch diese 15 Minuten früher ein. Ganz einfach. Unbezahlt wird nicht gearbeitet. Da kann der Chef so viel mit Abmahnungen drohen wie er will. Sobald du das Gesetzt einmal öffnest und vorlegst kann er nix mehr sagen