Ersteinschätzung zu der Dachverkleidung wg. Asbest?
Hallo, wir interessieren uns gerade für ein Haus, aber die Verkleidung kommt uns komisch vor. Wie schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit von Asbest ein?
Die aktuellen Mieter können dazu leider nichts zu sagen.
Wer trägt die Kosten für ein Gutachten in der Regel der Interessent oder der Verkäufer?
Vielen Dank im Voraus :))
5 Antworten
- Aus welchem Baujahr ist das Haus bzw. die Verkleidung?
- Auskunftspflichtig ist der Eigentümer. Je nach Auskunft solltet Ihr Euch das im KV bestätigen lassen
- Wenn Ihr eine Analyse wollt, müsst Ihr das auch bezahlen. Allerdings kostet eine Asbestanalyse nicht sehr viel. Einfach ein Stück der Verkleidung mit Genehmigung des Eigentümers entnehmen und an ein Fachlabor schicken. Machen wir oft, ist sehr zuverlässig
Zuerst würde ich allerdings mit dem Eigentümer sprechen. Vor allem sollte geklärt, was passiert, wenn der Asbestverdacht bestätigt wird
Verlässlich wird nur ein Gutachten durch ein Prüflabor Auskunft geben können. Oft war es auch nicht beim Einbau bekannt und (!)chargenweise unterschiedlich! Deswegen wird eine Auskunft des Verkäufers nur eine bedingte Richtigkeit haben.
Die Kosten für eine Beseitigung sind nicht unwesentlich.
Ein späteres Einklagen auch nicht ganz gefahrlos.
Da ist kein Asbest drin, das ist Kunstschiefer, ein GFK Produkt.
In den Platten könnte Asbest drin sein, das kann man so von hier schlecht beurteilen. Solange die Platten dort fest verbaut sind, geht keine Gefahr von ihnen aus.
Wenn ihr ein Gutachten haben möchtet, seid ihr auch in der Pflicht es zu bezahlen. Der bisherige Besitzer (nicht der Mieter) müsste aber doch eigentlich näheres wissen, oder?
Irgendjemand verkauft ja das Haus.
Sieht nicht nach Asbest aus. Erinert eher an Schiefer. Klassische Asbrstzementschindeln sind normalerweise heller. Die Gutachterkosten trägt der jehnige, der den Gutachten bestellt, normalerweise der Kaufinteressent.
Wenn es Asbest ist, können aber die zu erwartenden Sanierungsmaßnahmen den Kaufpreis mindern. Der Eigentümer wäre auch verpflichtet, allen anderen Interessenten die Informationen zu Schadstoffen im Gebäude offen zu legen.