Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht Jobcenter?

8 Antworten

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Also ich hatte damals auch einen ähnlichen Fall.

Ich machte ein bezahltes Praktikum und hatte mich nicht abgemeldet.

Ich musste dann dem Arbeitsamt das Geld zurückzahlen. Dann kam irgendwann Post vom Zoll, wegen Betrug und mit Androhung Geldstrafe. Ich habe dann alles genau aufgeschrieben, mich entschuldigt, erklärt und dann stellte man das Verfahren ein.

Damit war der Fall erledigt.

LadyOrient 
Fragesteller
 15.08.2019, 09:10

Also meinse es könnte bei mir auch eingestellt werden es war nur ein Minijob von 3 Monaten hab vergessen es zu melden? Und meinse persönlich dahin gehen oder schriftlich?

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SaBr1983  15.08.2019, 09:12
@LadyOrient

Du hast es ja zurückgezahlt und siehst deinen Fehler ein. Daher denke ich schon. Ich selbst habe es schriftlich gemacht, weil es zu weit weg war. Du kannst da aber auch sicher persönlich hingehen. Wie du magst.

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UFOpilot  16.08.2019, 23:19
@LadyOrient

Hingehen und fragen wem Du den Einspruch schicken solltest. Wenn es im gleichen Ort ist würde ich es beim Empfang abgeben, die machen Ein Tagesstempel drauf.

Ich denke dafür gibt es ein Formular.

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Das ist schon ein Strafverfahren ...

das Jobcenter hat gegen Dich eine Strafanzeige erstattet wegen Betrugs durch Unterlassen

Du warst verpflichtet des Einkommen anzuzeigen, das hasst Du pflichtwidrig unterlassen

Du kannst Dich zu dem Vorwurf äußern oder es Du kannst es auch lassen

der Vorgang geht dann (so oder so) zur Entscheidung an die Staatsanwaltschaft

Der Arbeiutgeber hat doch nichts mit deinem JobCenter zu tun. Er meldet dich bei der Minijobzentrale an. Natürlich fällt das nach ein paar Monaten über deine Rentenversicherungsnummer auf.

Aus der Nummer kommst du jetzt auch nicht mehr unbeschadet raus. Dass du das nicht gewusst hast, interessiert niemanden. Du wurdest darüber informiert und belehrt, dass du JEDE Änderung anzuzeigen hast..

LadyOrient 
Fragesteller
 14.08.2019, 22:55

Ja ist schon klar aber ich hatte nicht vor zu betrugen ich weiß doch das die Abgleiche mit den Finanzämterm machen habs nur verpeilt was droht mir ?

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DerHans  14.08.2019, 23:08
@LadyOrient

Du hast doch sicher schon mal gehört "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

Beim Antrag auf AlG 2 hast du dafür unterschrieben, dass dir das Merkblatt für Arbeitslose erhalten UND gelesen hast. Wenn du das dann trotzdem nicht beachtest, ist das deine eigene Schuld.

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GierigGerd  14.08.2019, 23:37

Ich hätte behauptet, es wurde dem Jobcenter gemeldet. Außerdem hätte ich eine Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung erstellt. Komisch, dass die Jobcenter und der Staat bei den kleinen unbescholtenen Bürgern immer so schnell sind, aber die wirklichen Leistungsabzocker im Sozialbetrug lässt man agieren.

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HoskevonBerg  15.08.2019, 09:24
@GierigGerd

Ja, sicher klar macht man das so. Ist doch völliger Schwachsinn, wieso ist der FS unbescholten, er räumt ja selbst ein das er Mist gebaut hat.

Gehe man weiter an deinen Stammtisch philosophieren, ist besser so.

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Ins Führungszeugnis / erweiterte Führungszeugnis kommt es erst bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen (oder mehr) oder bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten (oder mehr) - dabei spielt es keine Rolle, ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht.

Wie lange es drin steht hängt dann auch wieder von der Höhe der Strafe ab.

Wird das Verfahren eingestellt oder wird zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führungszeugnises noch ermittelt (und bei einer Verurteilung zu einer geringeren Strafe), taucht es nicht auf und man gilt als nicht vorbestraft (solange man nicht wegen etwas anderem vorbestraft ist).

Was hat der Arbeitgeber damit zu tun?

Man kann nicht so beschäftigt sein, dass man zumindestens einen kurzen Brief an das Jobcenter schreibt mit den Hinweis das man einen Minijob hat und gegebenenfalls den Arbeitsvertrag mitgeschickt. Zudem gibt es doch diese Veränderungsmitteilung als Vordruck, auch diese kann man problemlos hinschicken und hat zumindestens deine gesetzliche Pflicht damit erfüllt. Abrechnung, Kontoauszüge oder Arbeitsvertrag kann man immer noch später nachreichen.

Jetzt bleibt dir nur noch übrig, offen und ehrlich zu sein und darauf hinweisen, dass du es war schon telefonisch gemeldet hast, aber offenbar dies nicht ausgereicht hat.