Erlöschen Schulden aus unerlaubter Handlung auch dann nicht wenn nach dem Tod des Schuldners die Erben das Erbe ausschlagen?

3 Antworten

Wenn die Schulden vererbt werden sollen und niemand das Erbe annimmt, dann erbt der Staat. Der wird aber die Schulden auch nicht annehmen und über den Nachlass ein Insolvenzverfahren eröffnen. Das kann man auch als Erbe mit anderen mitteln beantragen, wenn es sein muss.

Es kann daher gut passieren, dass diese Schulden nie bezahlt werden.

Heyho,

Der Gläubiger kann die Schulden aus dem Nachlass der verstorbenen Person begleichen (via inventur) oder -falls angegeben-, müssen die Bürgen der verstorbenen Person hinhalten (jedoch nur der Fall, falls die Bürgen vertraglich mit inbegriffen sind).

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer
Erlöschen Schulden aus unerlaubter Handlung auch dann nicht wenn nach dem Tod des Schuldners die Erben das Erbe ausschlagen?

nein, auch dann nicht