Erbe?
An dem Tag der Beerdigung m.Mannes legte mir m.ältere Tochter *mit der ich k Kontakt habe*ein Formular hin das sie vom Beerdigungsinstitut bekam.Da ging es um die 3 Renten die mir jetzt zustehen.Ich sollte das sofort unterschreiben u nicht wagen m Kontonummer anzugeben.Da sie mir gegenüber dermaßen frech umging u das vor allen Leuten schrieb ich m.Kontodaten rein Sie nahm es mit u meinte nur dass ich das bereuen werde.Jetzt bekam ich Info von meiner jüngeren Tochter dass die vom Beerdigungsinstitut u meine ältere Tochter aus diesem Formular meine Kontodaten mit Tip Ex entfernt hätten u das Geld jetzt auf das Konto m Mannes fließt.Hab mir jedoch mit Handy ein Foto gemacht als es von mir ausgefüllt war.Meiner Tochter geht es nur ums Erben.Je mehr desto besser.Habe natürlich die Rentenkasse angerufen u bekam jetzt eine Kopie von diesem Formular u tatsächlich war m.Kontodaten gelöscht.Kann ich gegen das Beerdigungsinstitut vorgehen o gegen m.Tochter?
Das ist wirklich schlimm zu lesen mit diesen unüblichen Abkürzungen
Tut mir leid werde jetzt alles aufschreiben. Sorry
3 Antworten
u das Geld jetzt auf das Konto m Mannes fließt.
Wer hat Kontovollmacht für dieses Konto?
Auf Hinterbliebenenrente haben nur Hinterbliebene einen Anspruch. Für die Witwe, nur Du, nicht Deine Tochter.
Teile der Rentenversicherung Deine Bankdaten mit, dann werden sie diese auch nutzen. Gleichgültig was Deine Tochter dagegen unternehmen will.
Ansonsten siehe ...
Antwortvon TorDerSchatten vor 7 Minuten
Zumindest einmal wegen Urkundenfälschung. Das weitere würden die Ermittlungen ergeben.
Das Beerdigungsinstitut, wenn es (bewußt) Teil dieser Aktion war.
Das Beerdigungsinstitut kann nicht die Richtigkeit der eingetragenen Bankverbindung prüfen und es ist nicht dessen Aufgabe.
Deine Tochter hat Urkundenfälschung begangen mit dem Ziel, sich zu bereichern. Dagegen kannst du vorgehen.
Das Beerdigungsinstitut hat bei meiner jüngeren Tochter sogar angerufen u nachgefragt ob u welche Kontodaten drinn stehen.Als m Tochter erklärte dass meine Daten drinn stehen gab sie ihr den Rat es mit TipEx zu löschen.Aber das Formular war bereits zum Institut per Einschreiben unterwegs .Meine ältere Tochter gab es gegenüber ihrer Schwester sogar zu,dass sie beim Beerdigungsinstitut war u sie es da gelöscht haben
Deine Tochter hat überhaupt keine Ansprüche an die Renten deines Mannes, dire hast (wenn überhaupt) nur du als Versorgungsempfänger.
Also Tochter anzeigen, auch wenn es schwerfällt!
Da könnte Urkundenfälschung und Unterschlagung zum Tragen kommen......
Könnte man m Tochter dann aus dem Erbe ausschließen-Erbunwürdig wegen dieser Urkundenfälschung?
Zuerst hatte meine Tochter die Kontovollmacht.Auf Anraten der Bank habe ich sie Wiederrufen.
Kann ich sie jetzt wegen Betrug anzeigen u auch das Beerdigungsinstitut?