Epochalnoten (1 auf 4 runter) in Rheinlandpfalz?
Hallo, mein Kind hat zuerst als Epochalnote eine 1 bekommen und nach der Erkrankung der Lehrerin jetzt vom Vertretungslehrer, ein Praktikant in Lehrerausbildung, eine 4 im selben Schulhalbjahr. Der Praktikant war nur für 4 Wochen in der Schule und das Kind hat im Schnitt eine 2 als Epochalnote aber noch nie eine 4 gehabt (von 1-3 immer). Muss das bei einem Absturz um drei Noten innerhalb von wenigen Wochen mit dem Eltern besprochen werden? Und von wem? Der Praktikant ist nicht mehr an der Schule. Das Kind ist minderjährig und auf dem Gymnasium.
3 Antworten
Nun, wie es rechtlich aussieht hängt da vom Bundesland ab. In Eurem kenne ich mich nicht 100%ig aus. Aber ich denke die Schule sollte hier schon ein Interesse daran haben, dem auf den Grund zu gehen, selbst wenn eine rechtliche Verpflichtung nicht vorliegt.
wurde denn der Kontakt zur Schule gesucht?
LG
Hallo,
da der Praktikant nur für vier Wochen an der Schule war, wird die Note kaum Gewichtung haben. Es sind vier Wochen von sechs Monaten, also maximal 1/6 der gesamten Epochalnote.
Weiterhin ist das Begründen der Note Pflicht, vor allem bei solch einem Absturz. Schüler haben JEDERZEIT das Recht darauf, ihre Note zu erfahren. Das ist das Recht deines Kindes und der Praktikant muss die Note begründen. Auch wenn er nicht mehr da ist, kann man sicher eine Begründung anfordern.
An dieser Stelle würde ich mich erst an die Lehrperson wenden, welche eigentlich das Fach bei deinem Kind unterrichtet, falls nicht geschieht, an die Schulleitung.
Ich weiß nur nicht, ob das unbedingt notwendig ist. Eine Zwei ist doch durchaus zufriedenstellend und diese Noten werden deinem Kind sicher nicht das Zeugnis versauen :-)
Viel Erfolg!
LG
Wenn es sich um einen Praktikanten handelte, gibt es auch einen verantwortlichen Betreuungslehrer. An den kannst Du Dich wenden und eine Begründung erfragen.
Die Tatsache, dass eine Note (auch drastisch) besser oder schlechter ist als gewöhnlich, bedeutet nicht, dass sie automatisch ungerechtfertigt vergeben worden ist. Auch müssen Noten nicht mit den Eltern besprochen werden, solange diese nicht danach fragen.