EOS Inkasso Mahnung?
Moin Leute,
ich habe vor ein paar Tagen ein Brief vom EOS Inkasso bekommen wegen einer berechtigten offenen Forderung, Ich habe 8 Tage Zeit zu antworten natürlich habe ich auf deren Website direkt eine Nachricht geschickt wegen einer Ratenzahlung und die haben in den 8 Tagen nicht geantwortet und jetzt sind auf der Summe 60€ draufgekommen ist das berechtig obwohl ich schon sie kontaktiert hab?
6 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das rechtens ist.
Ersuche mal schriftlich um die Zusendung einer Forderungsaufstellung.
Danach auf dem gleichen (schriftlichen) Weg Deine aktuelle finanzielle Situation darlegen und ggf. einen Ratenzahlungsvorschlag machen.
Alternativ - wie hier schon geantwortet wurde - direkt an den Gläubiger zahlen!
In so einem Fall sollte man immer direkt Telefonieren. Ich Empfehle dir, dich direkt bei dem zu melden, bei dem du die offene Rechnung hast. Dprt kannst du direkt eine Ratenzahlung vereinbaren.
Hab ich andere Erfahrungen mit gemacht, logisch das man sich Telefonische absprachen bestätigen lässt. Wie du siehst hat hier der Schriftliche weg überhaupt nicht Funktioniert ;).
Einen schriftlichen Weg hat es hier wohl bislang nicht gegeben.
Eine Nachricht über eine Internetseite zu verschicken, kann man kaum als schriftlichen Weg bezeichnen.
Dann ruf da mal lieber an und schildere deine Situation. Solche Inkassobüros hören sich meist teuflisch an aber dahinter stecken auch nur Menschen die immer bzw. Meistens Verständnis zeigen. Also mein Tipp ruf da morgen früh an erklär alles und sag auch das du’s auch nachweisen kannst.
Mit Inkassobüros bzw. mit Gläubigervertretern immer nur schriftlich kommunizieren!
Hat nach ihrer eigenen Angaben nach ja nicht ganz geklappt?
Ich meinte keine Nachricht über eine Webseite, sondern einen regulären Postbrief oder ggf. eine Email.
wegen einer berechtigten offenen Forderung, Ich habe 8 Tage Zeit zu antworten
Zahle die Forderung direkt an den Gläubiger, fertig. Nur bei sehr hohen Forderungen mindestens im oberen dreistelligen Bereich bzw. bei titulierten Forderungen kauft ein Inkasso Schulden auf, ansonsten ist es nur Handlanger des Gläubigers, und dementsprechend ist eine schuldbefreiende Zahlung an den Gläubiger immer möglich.
Auf dir ursprüngliche Summe schlägst du noch € 10.-- für angefallene Mahnkosten, bei fehlgeschlagenen Abbuchungen ggfs. etwas mehr. Den Inkasso teilst du einmalig schriftlich per Einwurfschreiben mit, dass du die Forderung bereits bezahlt hast, keine weiteren Zahlungen leisten wirst, der Forderung des Inkassos vollumfänglich widersprichst und zudem die Datenweitergabe an Dritte untersagt.
Niemals mit Inkassofirmen telefonieren, denn weder ist das Gesagte relevant, noch belegbar.
In welcher Höhe befindet sich die Mahnung / Forderung seitens des Inkassounternehmen?
Und derart kleinen Betrag , möchtest du in Raten zurückzahlen? Derart Summe, drückt man im Gesamtbetrag ab und spart sich dabei sonst anfallende Zinsen.
Die 150 sind die reine Hauptforderung oder sind da schon Gebühren intus ?
Also Hauptforderung ist 90 € , Mahn und inkassokosten 60 € und dann kommen dann noch die 60 € ratenzahlungsgebuhr dazu ! Ist das so richtig ?
Um was für eine Art Forderung handelt es sich bei den 90 ?
ich habe da was falsch gelesen
es sind 58,50€ Geschäftsgebühr und 11,70€ auslagenpauschale
es geht um eine REWE online Bestellung
und die Hauptforderung ist so richtig es sind die beiden gleichen Summen wieder raufgekommen
Ich weiß nicht warum nochmal die Kosten entstanden sind ob es eine Einigungsgebühr ist oder weil sie die Nachricht vor dem Ablauf der Frist nicht gesehen haben und deswegen die Kosten draufgekommen sind
Mit Inkassobüros bzw. mit Gläubigervertretern niemals telefonieren! Immer nur schriftlich!