Empfänger hat Nachforschungsauftrag bei DHL gestellt, Geld von DHL und mir (Verkäufer) zurück bekommen?

4 Antworten

ich habe eine sehr teure Tasche online verkauft mit PayPal Käuferschutz.

Warum macht man das freiwillig?

Ich habe natürlich mit Nachweis und versichert über DHL verschickt.

Immerhin.

Der Status der Sendung blieb eine Woche unverändert wodurch die Käuferin bei DHL einen Nachforschungsauftrag gestellt hat.

Wie soll das gehen? Den Auftrag muss der Auftraggeber stellen - und das ist der Versender. Der Empfänger kann den Nachforschungsauftrag doch gar nicht eingeben. Dazu wäre der Einlieferungsbeleg vonnöten. Den gibt man doch nicht aus der Hand als Verkäufer.

Also lange Rede kurzer Sinn: Sie hat das Geld zweimal wieder bekommen und mich blockiert.

Und das Geld wirst du sehr wahrscheinlich auch nie wieder sehen. Denn selbst wenn du eine Zahlungsaufforderung resp. einen MB an die angegebene Adresse schickst, wird dort sehr wahrscheinlich niemand mit dem angeblichen Namen anzutreffen sein. Versuchen kann man es zwar, aber selbst gesetzt den Fall, die Identität wäre nicht gefaket, nutzt dir ein vollstreckbarer Titel nichts, wenn der Schuldner nichts hat. Die Tasche wird wahrscheinlich längst weiterverkauft worden sein.

Weder DHL noch Paypal wollen oder können mir weiterhelfen.

Können sie auch nicht. Der Fall ist für beide Parteien abgeschlossen. Hier bleibt nur das zivilrechtliche Mahnverfahren.

Ich hab auch ehrlich keine Lust einen Anwalt einzuschalten.

Das ist für einen MB auch nicht nötig, sondern geht online.

https://www.online-mahnantrag.de/

Die Kosten sind aber durch dich vorzustrecken. Und wie gesagt - das Kostenrisiko trägst du.

Eins verstehe ich nicht, bei DHL kann eigentlich nur der Absender einen Nachforschungsantrag stellen und damit im Schadensfall auch Ersatz beanspruchen.

DHL verweist bei Beschwerden des Empfängers immer an den Absender.

Du schickst ihr per Einwurf-Einschreiben eine Zahlungsaufforderung, dann einen Mahnbescheid und wenn sie diesem widerspricht gehst du zum Amtsgericht.

ich habe eine sehr teure Tasche online verkauft mit PayPal Käuferschutz.

Erster Fehler: Warum bietet man als Verkäufer freiwillig (!) PayPal an?

Leider hat sie dann bei PayPal einen Fall eröffnet, der zu Ihren Gunsten entschieden wurde.

Zweiter Fehler: Du hättest sofort bei PayPal die Sendungsnummer eintragen sollen.

Ich hab auch ehrlich keine Lust einen Anwalt einzuschalten.

Den brauchst Du auch (noch) nicht:
Strafanzeige wegen Betruges erstatten und gleichzeitig das Geld zivilrechtlich einfordern:

http://iceolli.de/mahn/

https://www.online-mahnantrag.de/