Elternzeit für den Vater?

6 Antworten

Voraussetzung für die Elternzeit als Vater:

Gleicher Haushalt: Du musst mit deinem Kind im selben Haushalt leben.
Selbst betreuen: Du musst das Kind in deinem Haushalt (überwiegend) selbst betreuen und erziehen.
Reduzierung der Arbeitszeit: Du darfst während deiner Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. 
https://www.vaeter-zeit.de/elternzeit/voraussetzungen-anspruch.php

Natürlich kann der Vater auch dann elternzeit nehmen, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und auch nicht zusammenleben.

Da das Elterngeld bei der Mutter auf das Mutterschaftsgeld und die Aufstockung des Arbeitgebers angerechnet wird, ist es daher sinnvoll, dass dr Vater seine zwei Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes nimmt und die Mutter ihre Elternzeit erst nach dem Mutterschutz antritt. Dann können die Eltern während der ersten acht Wochen doppelt Geld bekommen.

Außerdem ist es durchaus sinnvoll, wenn der Vater seine Freundin und sein Kind gerade am Anfang stark unterstützt

AshleighHoward  21.09.2022, 11:43

das elterngeld der mutter wird mit dem mutterschutzgeld verrechnet. die 2 monate bekommt man als mutter kein EG. Sie nimmt 12 monate, bekommt aber nur 10 EG, weil die ersten beiden monate mutterschaftsgeld gezahlt wird, was ja höher ist.

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Altersweise  21.09.2022, 14:35
@AshleighHoward

Deswegen sollte der Vater die Elternzeit gleich nehmen und die Mutter erst nach Auslaufen der Mutterschutzfrist.

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Fuchsbutter  21.09.2022, 11:49

Er bekommt kein Elterngeld, wenn das Kind nicht bei ihm lebt in dieser Zeit.

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Elli113  22.09.2022, 10:28
  1. Wenn er nicht im gleichen Haushalt lebt wie das zu betreuende Kind, hat er keinen Anspruch auf Elternzeit.
  2. Ja, die Mutter kann die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz antreten. Dafür muss sie nichts tun, das ist immer so, dass die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt.
  3. Aber in Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden (=die Mutterschutzzeit), kann nur ElterngeldBasis bezogen werden, auch wenn das mit den anderen Leistungen verrechnet wird. Wenn der Kindsvater in dieser Zeit Elterngeld bekäme, bekämen die Eltern keineswegs "doppelt" Geld. Sie bekommt Mutterschaftsleistungen, die sie ja ohnehin bekäme, und er bekommt Elterngeld als Lohnersatzleistung.
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Natürlich kann er das, solang ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und das Kind in der Zeit dann bei ihm lebt.

Jein. Ob ihr zusammenlebt oder nicht, ist nicht relevant. Relevant ist, wo das Kind lebt. -> §15 Abs. 1 BEEG.

Solange das Kind mit deinem Freund in einem Haushalt lebt, ist er Elternzeit-berechtigt. Lebt das Kind aber bei dir, dann nicht.

Die Voraussetzung dafür wäre, dass das Kind während dieser Zeit bei ihm lebt oder ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Der jeweils andere Partner ist während dieser Zeit dann unterhaltspflichtig, d.h.

Wenn du Elternzeit machst und Elterngeld bekommst, lebt das Kind bei dir und dein Partner zahlt Kindesunterhalt.

Während der zwei/drei Monate seiner Elternzeit lebt das Kind bei ihm, und du zahlst den Kindesunterhalt an ihn.