Eltern zahlen Rechnung nicht - Mahnung an Sohn?

7 Antworten

Wohnen oder wohnten sie in einer Wohnung?

Wenn ja, dann sind alle Bewohner Gesamtschuldner - wenn derjenige, der sich angemeldet hat, nicht zahlt, dann kann jeder der Bewohner an seiner Stelle in Anspruch genommen werden.

Der Bewohner, der in Anspruch genommen wird, hat dann einen zivilrechtlichen Anspruch auf anteilige Erstattung gegen denjenigen, der sich offiziell angemeldet hat bzw. gegen die anderen Bewohner (z. B. bei einer Wohngemeinschaft).

Leilani157 
Fragesteller
 16.10.2021, 08:29

GEZ war nur ein Beispiel. Er hat eine eigene Wohnung

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DerSchopenhauer  16.10.2021, 08:32
@Leilani157

Dann war das ein schlechtes Beispiel.

Worum geht es konkret?

Kinder haften grundsätzlich nicht für Schulden der Eltern - aber es gibt, neben dem Rundfunkbeitrag, noch z. B. ALG-II-Überzahlungen, die ggf. während der Minderjährigenzeit entstanden sind und nachträglich von inzwischen volljährigen Kindern eingefordert werden - wenn es das ist, dann nochmal melden.

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Leilani157 
Fragesteller
 16.10.2021, 08:46

Entschuldigung dann habe ich das blöd erwähnt.

Es geht allgemein um Rechnungen, die nicht bezahlt werden von den Eltern.
Sei es von Kleidung, Fahrkarten, usw. Es ist auch schon mal soweit gekommen, dass sich das Inkasso bei ihm gemeldet hat.

Aber so wie ich das verstanden habe, geht dies wirklich nur wenn die Eltern den Sohn als Zahlungsempfänger erwähnen.

Danke für die Antwort.

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DerSchopenhauer  16.10.2021, 08:57
@Leilani157

Er haftet nicht für die Schulden seiner Eltern - auch nicht, wenn die Eltern den Sohn als Zahlungspflichtigen angegeben haben, denn man kann keine Verträge (oder vertraglichen Pflichten) für Dritte abschließen oder auf einen Dritten abwälzen (also ohne Beteiligung des Sohnes) - was anderes gilt nur, wenn der Sohn gegenüber den Händlern selbst eine Erklärung abgegeben haben sollte, die Waren zu bezahlen oder den Vertrag selbst abgeschlossen hat.

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Der Sohn wohnt im Haushalt der Eltern?

Die Rundfunkgebühren sind einmal pro Haushalt fällig, wohnt der Sohn also nicht mehr bei den Eltern, muss er eigene Gebühren zahlen oder eine Befreiung beantragen, falls er unter diese Möglichkeit fällt.

Im Haushalt der Eltern wohnend, teilt er einmal dem Beitragsservice die korrekten Ansprechpartner, seine Eltern, mit.

Andere Rechnungen können nur an ihn adressiert sein, wenn die Eltern tatsächlich (illegalerweise) Verträge im Namen des Sohnes abgeschlossen haben oder Waren auf dessen Namen bestellt wurden.

Der Sohn sollte sich fachlich beraten lassen und diese Rechnungen sichten und prüfen lassen (Anwalt, Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen...).

Leilani157 
Fragesteller
 16.10.2021, 08:29

War nur ein Beispiel. Er hat eine eigene Wohnung. Danke für die Antwort

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Der sollte einen Anwalt kontaktieren und sich beraten lassen. Falls er dem Inkasso bereits gesagt hat das die ihn in Ruhe lassen sollen, kann er zusätzlich eine Anzeige wegen Stalking machen.

Mahnungen gibt es nur, wer er selbst seine Rechnungen/Bescheide nicht bezahlt.

Eine Schufa hat damit nichts zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jeder Haushalt muss - leider . GEZ zahlen, aber ich persönlich kann mir kaum vorstellen, dass er für die Schulden seiner Eltern aufkommen muss