Einspeisung?
Hallo,
Antworten auf eine Frage die viele interessiert, könnte leichter verständlich werden, wenn die Hintergründe verständlich sind. (Wie Sie anhand des Fotos an einen Händler sehen können).
Also zu den Hintergründen.
Ist es gesetzlich vorgesehen Strom einzuspeisen, um denn Ertrag zu messen?
Da nicht mehr Strom produziert werden darf, im Rahmen eines kleinen Stromnetz-Werkes (800 Watt, aktuell 2025) , vielleicht ?
Im Mittelpunkt stehen die 800 Watt, die jeder gerne direkt beanspruchen würde.
Oder ist eine Sicherung durch einen Schaltplan, Vorschrift ?
Dankeschön.
3 Antworten
Es wird zuerst der von Dir selbst erzeugte Strom verbraucht, der Rest wird ins Netz abgegeben.
Im zweiten Fall bleibt Dein Zähler stehen, es läuft das Zählwerk (2.8.0) für die Einspeisung oder der Ferraris-Zähler läuft rückwärts. Falls der dritte Fall bei Dir relevant sein sollte, musst Du dem Netzbetreiber bescheid geben, dass er den Zähler tauscht.
Eine Vergütung der Einspeisung ist bei Balkonkraftwerken nicht vorgesehen.
Wichtig: Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister nicht vergessen.
Du kannst eine KleinPV auch als Inselanlage betreiben und den Strom netzunabhängig nutzen. Dazu benötigst aber eine Powerstation oder das als Einzelteile. Also Speicher, Laderegler und ggf. Inselwechselrichter. Wenn die Anlage nicht mit dem öffntlichen Stromnetz verbunden ist, muss sie auch nicht angemeldet werden. Und die ist dann auch nicht auf die 800 Watt beschränkt.
Allerding müssen dabei trotzdem die Vorgaben der VDE eingehalten werden, was die Elektroinstallation betrifft.
Gerade Gärten oder Wochenendgrundstücke ohne Netzanschluss können so in den Sommermonaten betrieben werden.
Ich gehe mal von dem "Balkonkraftwerk" aus? Den erzeugten Strom nutzen die Geräte direkt, du musst das nicht erst einspeisen. Du benötigst aber trotzdem einen Netzanschluss, damit die Frequenz von 50 Hz erzeugt wird. Das können die Wechselrichter der Balkonkraftwerke in der Regel nicht von alleine.