Einspeisung?

3 Antworten

Es wird zuerst der von Dir selbst erzeugte Strom verbraucht, der Rest wird ins Netz abgegeben.

Im zweiten Fall bleibt Dein Zähler stehen, es läuft das Zählwerk (2.8.0) für die Einspeisung oder der Ferraris-Zähler läuft rückwärts. Falls der dritte Fall bei Dir relevant sein sollte, musst Du dem Netzbetreiber bescheid geben, dass er den Zähler tauscht.

Eine Vergütung der Einspeisung ist bei Balkonkraftwerken nicht vorgesehen.

Wichtig: Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister nicht vergessen.

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Du kannst eine KleinPV auch als Inselanlage betreiben und den Strom netzunabhängig nutzen. Dazu benötigst aber eine Powerstation oder das als Einzelteile. Also Speicher, Laderegler und ggf. Inselwechselrichter. Wenn die Anlage nicht mit dem öffntlichen Stromnetz verbunden ist, muss sie auch nicht angemeldet werden. Und die ist dann auch nicht auf die 800 Watt beschränkt.

Allerding müssen dabei trotzdem die Vorgaben der VDE eingehalten werden, was die Elektroinstallation betrifft.

Gerade Gärten oder Wochenendgrundstücke ohne Netzanschluss können so in den Sommermonaten betrieben werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich gehe mal von dem "Balkonkraftwerk" aus? Den erzeugten Strom nutzen die Geräte direkt, du musst das nicht erst einspeisen. Du benötigst aber trotzdem einen Netzanschluss, damit die Frequenz von 50 Hz erzeugt wird. Das können die Wechselrichter der Balkonkraftwerke in der Regel nicht von alleine.