Einreiseverbot Deutschland Schweiz nach Scheidung?
Hallöchen,
Ich hätte eine Frage. Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Gehen wir davon aus ein Schweizer Staatsbürger holt per Familienzusammenführung den Ehegatten aus einem Drittstaat. Der Ehegatte hat sofort Arbeit gefunden und hat sich gut integriert. Leider hielt die Ehe nicht so lang und 3/4 Monate bevor die Lebensgemeinschaft 3 Jahre bestand hat sich das Paar getrennt. Dem nachgeholten Ehemann droht es jetzt ausgewiesen zu werden. Da er die 3 Jahre Lebensgemeinschaft nicht erfüllt. Sollte er ausgewiesen werden bekommt er dann ein Einreiseverbot für die Schweiz oder sogar für die EU? Könnte er dann nach dem er abgeschoben wurde mit einem Arbeitsvisum nach Deutschland einreisen?
Danke im Vorfeld?
2 Antworten
Das müsste dann auch für die ganze EU gelten, da hier der Schengenraum gilt, in dem auch die Schweiz zugehörig ist.
Er würde erst mal nicht abgeschoben werden, sondern höchstens eine Aufforderung zur Ausreise bekommen. Wenn er dieser nachkommt und danach ein Visum bekommt, kann er auch wieder einreisen. Er hat sich ja nicht strafbar gemacht und auch sonst gegen nix verstoßen.
Außerdem geht es beim Zeitraum nicht um die Zeit des Zusammenlebens, sondern um die Dauer der Ehe. Und ne Scheidung kann dauern..
Außerdem:
Für EU/EFTA-Bürgerinnen und –BürgerEU/EFTA-Staatsangehörigen können bei einer Auflösung der Ehe (Scheidung, Tod des Ehegatten oder Ungültigerklärung) eine eigenständige Aufenthaltsbewilligung beantragen, sofern:
- sie erwerbstätig sind oder
- über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt in der Schweiz zu bestreiten.
Eine bestehende Aufenthaltsbewilligung eines geschiedenen ausländischen Ehegatten oder der Kinder wird verlängert, sofern:
- die Ehe in der Schweiz mindestens 3 Jahre gedauert hat und die Ehegatten / Familie zusammen gewohnt haben und
- die betroffenen Personen erfolgreich in der Schweiz integriert sind (einwandfreier Leumund, Respektierung der Werte der Bundesverfassung, mündliche Sprachkenntnisse in der am Wohnort gesprochenen Landessprache mindestens auf dem Referenzniveau A1, Wille um zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren) oder wenn
- wichtige persönliche Gründe einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen (z. B. Verfolgung im Heimatland). https://www.ch.ch/de/aufenthaltsrecht-fur-auslander-nach-der-scheidung-oder-tod/
Die Scheidung war erst vor kurzem also weit aus über 3 Jahre waren sie auf jeden Fall verheiratet. Aber zusammengelebt haben sie eben nur 2 3/4 Jahre. Er arbeitet auch. Kann die Sprache perfekt sprechen. Und ist beim Roten Kreuz als freiwilliger. Er ist seit ca. 1 1/2 Jahren mit den Anwalt dran. Allerdings ist es jetzt wohl bei dem obersten „Gericht“ das entscheidet. Das lässt aber schon sehr lange auf sich warten. Er wartet jetzt schon über ein halbes Jahr. Deshalb denke ich das die Chancen nicht so gut sind…