Einkünfte des über 25 jähriges Kind im Erststudium für Steuerjahr 25. Ist Netto oder Bruttoeinkünfte maßgebend?
Hallo zusammen,
ich blicke nicht durch und brauche eure Hilfe. Mein Sohn ist über 25, im Erststudium. Absetzbare Höchstbetrag für 2025 ist 12096 EUR. Er verdient voraussichtlich als studentische Aushilfe 11938,12 EUR im Jahr 25, er wird ca. 229 EUR Steuer, Beiträge .zu KV/PV 1320,66, RV Beiträge AN Anteil 974,50 EUR, ergibt ein Nettoeinkommen von 10292 EUR im Jahr÷12=857.66 EUR im Monat. Er muss noch Kosten wie Fahrtkosten absetzen. Semesterbeiträge werden von uns bezahlt. Wieviel können wir als Eltern vom Höchstbetrag absetze? Nirgendswo konnte ich was konkretes finden. Es wäre hilfreich, wenn meine Frage durch eine professionelle Person beantwortet wird.
1 Antwort
Es scheint un Unterhalt zu gehen .
Ich werde dir das jetzt Mal etwas vereinfacht darstellen.
Der Höchstbetrag errechnet sich wie folgt:
Grundfreibetrag + von euch gezahlte KV/PV Beiträge
Davon werden sämtliche erhaltenen Einkünfte und Bezüge abgezogen .
Aber für die Steuererklärung ist dies irrelevant, denn ihr tragt einfach die geforderten Werte in die Steuererklärung ein und den Rest macht das Finanzamt.