Eine Bekannte erlaubt ihrer 14jährigen Tochter Sex mit einem 24jährigen Mann. Ist das strafbar?

26 Antworten

Nur wenn es ein Abhängigkeitsverhältnis gibt od. die mangelnde Sexuelle Selbstbestimmung ausgenutzt wird. , ansonsten ist es zwar ungewöhnlich aber nicht Strafbar zumal des Delikt nur auf Antrag verfolgt wird. Nur wenn die junge Dame unter 14 wäre , währe es Kindesmissbrauch.

Da hier manche Leute nicht lesen können oder wollen und die Diskussion immer noch ausufert, nochmal eine Zusammenfassung von mir: Es macht sich hier niemand strafbar, da man in Deutschland (und Österreich) ab 14 als Jugendliche(r) gilt, und der Gesetzgeber den Eltern von Jugendlichen (anders als bei Kindern unter 14), die Wahl zugesteht ihren Sprösslingen zu verbieten oder zu erlauben, einen älteren Freund zu haben.

Die Eltern machen sich dadurch nicht strafbar, es kann sie daher auch niemand anzeigen. Wer angezeigt hätte werden können, ist der Freund des Mädchens, nach $ 182 (neu) des Strafgesetzbuches, da das Mädchen über 14 aber unter 16 ist. Anzeigen können hätten ihn aber nur die Eltern, nämlich, wenn er mit dem Mädchen ohne Wissen der Eltern Sex gehabt hätte (oder schon gewusst hat, dass die Eltern das nicht akzeptieren würden). Das hat sich ja aber dadurch erledigt, dass die Eltern mit der Beziehung einverstanden sind.

Außenstehende können in so einem Fall gar niemals eine Anzeige erstatten, die Polizei würde sich totlachen, wenn Du damit ankommst!

Wenn sich der von Dir geschilderte Fall in der Schweiz abspülen würde, würden Freund und Eltern des Mädchens verfolgt und bestraft, wenn jemand außenstehendes Anzeige bei der Polizei erstattet und diese die Aussage für glaubwürdig hält.

LG aus Bonn von Wilfried Hugo

Erstens geht es dich nichts an und zweitens sind die meisten Menschen GUT auf dieser Welt.

Ich hatte von 21 bis 24 eine 14 bis 17 jährige Freundin.

Wir waren total verliebt ineinander und in vielen Fällen war sie mir vernünftig weit voraus.

An deiner Stelle würde ich mich nicht um solche Dinge kümmern, sondern einfach mal das Maul halten.

Du machst mich echt wütend... habe kein Verständnis für deine Wichtigtuerei und Hexenjagt. Fast schon wiederlich, ehrlich.

Dieter.

Wenn er die sexuelle Unreife des Mädchens oder ein Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer - Schüler)ausnutzt, macht er sich strafbar. Ausserdem kann das Mädchen älter aussehen, als sie ist und evtl. auch reifer sein. Ob er 24 oder nur 18 ist, spielt übrigens keine Rolle! Der scheinbar extreme Altersunterschied ist rechtlich nur zwischen Volljährigen (also 18) und MInderjährigen zu sehen. Die Mutter würde sich nur strafbar machen, wenn sie wüsste, dass der Mann eine vorhandenen sexuelle Unreife bewusst ausnutzt, sonst nicht. Im Gesetz heisst das übrigens: "sittliche und moralische Unreife..." - wer will das einschätzen. Meist sind doch Mädchen weiter in dieser Beziehung als Jungen... Insgesamt kann man so etwas nur im Einzelfall einschätzen - im schlimmsten Fall wird das der Staatsanwalt unter Zuhilfenahme aller ihm zur Verfügung stehenden Gutachter, des Jugendamtes und Psychologen tun.

Da die Rechtsunsicherheit hier sehr groß zu sei scheint, lieber mal ein Zitat mit Link zu einer Tabelle "Wer darf mit wem?"

>"A und B [Anm.: 14ährige und über 21jähriger] "dürfen", wenn dabei nicht die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Es wird nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt. Sonst wie (x), ebenfalls § 182. (Anm: Der Täter ist immer der ältere.)

Gemeint ist damit, dass eine 14jährige mit einem über 21jährigen Verkehr haben darf, wenn sie es freiwillig tut, nicht dafür bezahlt oder eine Zwangslage ausgenutzt wird.
Zur Tabelle:
http://piology.org/dtl/recht.html

Lola60 
Fragesteller
 30.08.2007, 21:45

Danke für die gute Antwort

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casualuser  30.08.2007, 21:53

Noch eine Anmerkung: Käme es zur Anzeige durch die Eltern, so würde im Einzelfall die Fähigkeit des Mädchens zu sexueller Selbstbestimmung geprüft. Nicht vorhanden wäre diese z.B. bei einer eklatanten Reifeverzögerung. Das Gericht müsste zu der Ansicht kommen, dass das Mädchen sich über die Folgen von sexuellen Handlungen nicht klar wäre, also im Prinzip nicht aufgeklärt oder nicht fähig, es zu begreifen.

Ob die Eltern es billigen oder eingreifen (was sie durchaus dürfen), ist eine andere Sache.

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boriswulff  14.01.2008, 11:20

Wenigstens eine Vernünftige und auch gesetztlich fundierte Antwort.

Dafür ein DH! von mir.

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