Es ist der Hisense ES-M134301

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Zwar beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Wochen - gerechnet aber von dem Zeitpunkt, an dem der Erbe Kenntnis vom Tod und seiner Erbschaft hatte (§ 1944 BGB). Die Frage ist also, ob deine Erbeneigenschaft dir schon länger als 6 Wochen bekannt ist. Ich würde gegen den Bescheid des Sozialamtes auf jeden Fall Widerspruch einlegen - wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Als Begründung würde ich die falsche Auskunft des Sozialamtes anführen ("ist ja alles schon so lange her..." - entscheidend ist der Zeitpunkt der Kenntnis des Erbanfalls) sowie auch die geringe Rente, welche sicherlich unter dem Pfändungsfreibetrag liegt...? Gruss Rolfe

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Habe für knapp 50 EUR bei ebay im Sofort-Kauf das Vodafone 858 gekauft. Es hat alles, was man braucht (Internet, GPS, Apps, ohne Simlock). Die gibt es immer noch...

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Da du keine echte Kamera installiert hast, hast du auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt und musst gar nichts zahlen. An deiner Stelle würde ich das Schreiben ignorieren. Auf keinen Fall solltest du die Unterlassungserklärung unterschreiben...

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Es besteht immer die Möglichkeit, Widerspruch und bei erneuter Ablehnung Klage beim Sozialgericht einzureichen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten fraglich, weil die Berechnungen in der Regel nach dem Zuflussprinzip erfolgen; also werden die Einkünfte für den Monat angerechnet, in dem sie auch auf dem Konto eingehen. Ein Versuch ist es aber wert, zumal dann auch die Fahrtkosten ggf. gegengerechnet werden und eine Klage zumindest in 1. Instanz nichts kostet. Prozesskostenhilfe dürfte kein Problem sein... Gruss Rolfe

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Bei uns in Deutschland gibt es das Recht am eigenen Bild, wobei der Betroffene Fotos nicht gegen seinen Willen dulden muss. Eine Weigerung darf sich auch nicht auf die Schulnote auswirken. Ob die Zustimmung bei Minderjährigen durch die Eltern gegeben werden kann, hängt vom Alter ab. Eine 16-Jährige muss sich Fotos sicher auch nicht bei Zustimmung durch die Eltern gefallen lassen, allerdings kenne ich da keine Altersgrenze... Gruss Rolfe

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Den Antrag kannst du auf jeden Fall stellen - ob er bewilligt wird, ist eine Ermessensfrage. Ein Versuch ist es wert.

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Orchideen am besten auf der Ostseite immer mal zu Gießen vergessen alles andere kommt von selbst (habe immer nur die Orchideen gekauft, die keiner mehr wollte, weil sie schon abgeblüht oder auch vertrocknet waren). Inzwischen blühen sie 3 Mal im Jahr mindestens und für mehrere Monate und setzen immer neue Triebe.

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Im Falle des Geschlechtsverkehrs würde er sich strafbar machen - weil er ja nun weiß, wie alt du wirklich bist.

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Im Arbeitsvertrag steht, wann der Betrag fällig ist - im Falle eines Schecks verzögert sich das Ganze um etliche Tage. Ich würde das als Schikane empfinden, die aber rechtlich (bis auf die Verzugszinsen) nicht angreifbar ist. Allerdings würde ich bei der Gelegenheit gleich meine Papiere mit abholen (Lohnsteuerkarte) und denen rechtliche Schritte androhen, falls der Scheck platzt.

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Wie soll das ohne Telefonnetz gehen? Wenn es kabelgebunden ist, geht das nur mit Festnetz bzw. mit einem Anbieter, der eben auch einen Telefonanschluss anbietet. Alice bietet als günstigster Anbieter einen Anschluss mit DSL an für 14,95 EUR. Alle anderen haben zusätzlich eine Festnetz-Flat, z.B. 1&1 für 19,99 EUR - die kann ich empfehlen, habe ich selbst seit 2 Jahren.

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Wenn die Mitarbeiter das nicht zahlen müssen, bleiben diese Kosten am Vermieter hängen. Ihr müsst darauf achten, dass alle umlegbaren Kosten durch alle Wohnungen geteilt werden.

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Sollten die wirklich einen Mahnbescheid schicken, musst du unbedingt Widerspruch einlegen. Ansonsten gebe ich meinen Vor-Schreibern Recht - ich glaube auch nicht, dass die wirklich gerichtlich vorgehen gegen dich. Der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist aber wichtig, weil der sonst rechtskräftig wird - egal, ob die Forderung begründet ist oder nicht. Das Gericht prüft nämlich bei einem Mahnbescheid nicht die rechtliche Richtigkeit - dies geschieht erst bei einer Klage, die diese Leute aber nie erheben werden...

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Wenn es begründete Anhaltspunkte dafür gibt, dass du das Geld bereits bei Übergabe niemals zurückgeben wolltest oder in der Zukunft konntest, könnte Betrug vorliegen.

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Dafür gibt es keinen Grund. Meine Tochter ist in jedem Schuljahr 30 - 50 Tage krankheitsbedingt abwesend und zwischenzeitlich auf dem Gymnasium mit nur Einsen und Zweien (Sport 3). Die hätte wahrscheinlich einen Schnitt von 0,9,(lol) wäre sie immer da gewesen. Jedenfalls entscheiden immer die Leistungen, nicht die Anwesenheit. Es soll ja auch Schüler geben, die aufgrund ihrer Hochbegabung Klassen überspringen...

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