Ein Schweizer Sicherheitsdirektor will den Messerstecher nach Terror-Attacke ausbürgern und abschieben. Findet ihr das richtig?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Richtig 82%
Falsch 18%
Übertrieben 0%

8 Antworten

Richtig

(Ich rede mal von Deutschland und Österreich)

Es ist deshalb Richtig weil schon sehr viele Migranten die ins Land gekommen sind und die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen haben, kriminell geworden sind und in den Gefängnissen dahinvegetieren. Dann wollen viele das sie abgeschoben werden und werden es aber nicht. Sie leben auf Staatskosten im Gefängnis.

Abgeschoben werden stattdessen Kinder und deren Eltern, obwohl das Kind ausserordentlich gute Leistungen in der Schule zeigt, gut deutsch spricht und viele Freunde hat.

Das verstehe ich nicht.

BeviBaby  05.03.2024, 18:06

Die Deutsche Staatsbürgerschaft kann nicht entzogen werden.

Und wenn besagte Kinder und deren Eltern abgeschoben werden, dann wird das VERMUTLICH seinen Grund haben, der auch auf geltendem Gesetz fußt. Deutsche Staatsbürger scheinen sie dann aber wohl nicht zu sein.

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Falsch

Ausbürgern geht in Deutschland nicht. Die rechtliche Situation in der Schweiz kenne ich nicht.

Grundsätzlich finde ich jedes Ausbürgern schlecht. Auch das, damals in der DDR.

Richtig

Eine Staatsbürgerschaft ist immer ein geben und nehmen. Der Staat hat verantwortung für dich, du hast verantwortung für den Staat.

Eine Person welche so etwas macht, kommt ganz klar dieser pflicht nicht nach.

Ähm... das ist die sehr umstrittene Forderung einer Einzelperson und diese Einzelperson sitzt auch noch in der Schweiz und es geht um einen 15 Jährigen in der Schweiz.

ich habe keine Ahnung was genau das mit einem deutschen Pass zu tun haben soll, abgesehen davon verstehe ich nicht, warum du Probleme damit hast, dass die umstrittene Meinung einer Einzelperson nicht mit der der Mehrheit hier übereinstimmt.

Fakt ist: Wer einen deutschen Pass hat ist deutscher Staatsbürger und damit wohl auch Deutscher im Sinne des Art. 116 GG. Gem. Art. 16 GG kann die deutsche Staatsbürgerschaft auch nicht einfach so entziehen.

Die Staatsbürgerschaft der Schweiz wird man vermutlich entziehen können, (zumindest wenn man dem Artikel glauben kann) die Hürden dafür sind aber ENORM hoch. Einfach nur 'Jemand hat ein Verbrechen begangen' reicht NICHT aus und das ist auch gut so.

Im vorliegenden Fall, der, wie gesagt, in der Schweiz spielt, erwähnt der Artikel, dass die Forderung kritisiert wird und das wohl auch zurecht. In dem Fall seien noch 'viele Fragen offen'.

Insofern ist äußerst zweifelhaft, dass ÜBERHAUPT die Voraussetzungen vorliegen sowas in Betracht zu ziehen.

Und damit ist die Forderung, zum jetzigen Zeitpunkt zumindest, maßlos überzogen.