Ein Kunde vor mir, hat an der Kasse etwas bezahlt,lässt es liegen, ich nehme es mit, ist das ladendiebstahl?
11 Antworten
Das Mitnehmen der liegen gebliebenen Ware, die einem anderen Kunden gehört, stellt keinen Ladendiebstahl dar,weil es ja schon bezahlt ist. Du könntest dich aber der Fundunterschlagung, strafbar machen oder so ähnlich??? , wenn du die Sache bewusst für dich behältst. Die beste Entscheidung und die richtige ist, den Gegenstand abzugeben ‼️
Du bestiehlst die Person vor dir, im Prinzip gehupft wie gesprungen.
es sei denn du rennst der Person hinterher und gibst deinen “Fund” zurück.
vielleicht lernst du dabei gleich jemand netten kennen?
Du hättest den liegen gebliebenen Gegenstand an der Kasse abgeben müssen. So hast du den Kunden geschädigt, der vielleicht noch bemerkt hat, dass ihm etwas fehlt.
Diebstahl ja, Ladendiebstahl nein.
Denn Eignetümer ist durch den Kauf der andere Kunde, nicht mehr der Laden, du klaust es also vom Kunden.
du hast den Kunden bestohlen, der die Ware bereits bezahlt hat.
Natürlich. Du hast es ja nicht bezahlt.