Ein kollege von mir hat 140 Fehltage wird er eigentlich im mai für die abschluss Prüfung zugelassen?

aaall847  30.01.2024, 09:20

wurde er denn jetzt zugekassen?

Audiiii508 
Fragesteller
 30.01.2024, 20:54

Bis jetzt hat er noch nichts gehört ob er zugelassen wird oder net

2 Antworten

Das ist eine Einzelfallentscheidung, die die zuständige Stelle (IHK, HWK etc.) dann in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss nach Anhörung des Betriebes/Ausbilders, der Berufsschule und ggf. des Prüfungsbewerbers trifft.
Grundsätzlich ist eine Fehlzeit von mehr als 10% über die gesamte Ausbildungszeit ein Grund für eine Nichtzulassung. Auf jeden Fall hat die zuständige Stelle dann Redebedarf, davon kann man erstmal ausgehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Lolo47125  28.03.2024, 03:35

wenn Man nicht zugelassen wird wegen den fehltagen und man trotzdem eine Chance bekommen hat indem ein halbes Jahr an die Ausbildung drangehängt wurde und man trotzdem nicht zugelassen wird. Kann man dann den Betrieb und die Schule mit einem aufhebungsvertrag wechseln und dann vielleicht doch zugelassen werden?
(Der selbe Beruf)

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LordofDark1981  29.03.2024, 01:30
@Lolo47125

Auch das ist im Zweifel eine Einzellfallentscheidung der zuständigen Stelle, die sich und damit auch den Beteiligten dann sicherlich die Frage stellt, wie die Fehlzeiten ursächlich zustande gekommen sind und ob ggf. trotz der Fehltage die relevanten Ausbildungsinhalte vermittelt wurden oder ggf. das bei einer Verlängerung der Ausbildung noch werden (können). Das muss dann ja sowohl Betrieb als auch Berufsschule leisten können und wollen (z.B. indem du sowohl schulisch als auch betrieblich das letzte Ausbildungs(-halb)jahr quasi wiederholst).
Sollte bei der Prüfung dann am Ende das Ergebnis stehen, dass entweder das nicht der Fall ist oder dass die Fehlzeiten bei einer Verlängerung dann ebenfalls mehr werden (wegen einer persistenten Ursache beispielsweise) ist die Entscheidung sicherlich eher negativ.

ein Aufhebungsvertrag wäre dann gar nicht erforderlich, weil die Ausbildung durch bestehen oder "nicht mehr bestehen können" endet. Betriebswechsel ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit immer von einer Zustimmung der zuständigen Stelle (IHK, HWK etc.) abhängig. Ganz davon ab, dass diese dann auch fragen und prüfen wird, in wie weit ein Betriebswechsel an dem Grundproblem etwas ändert.

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Höchstwahrscheinlich nicht, 140 Fehltage in 2 Jahren ist schon ne Ansage, die einzige Chance sehe ich wenn diese 140 größtenteils am Stück waren wegen einer schwerer Erkrankung, Unfall etc. aber selbst dann wird es sehr schwierig