Eigentümer zahlt Heizöl nicht?

6 Antworten

schau mal im WEG nach - dort findest du den Weg, also was du unternehmen kannst

Wohnungseigentümer haben nicht nur Rechte, sie haben auch Pflichten

die neueste Fassung des WEG? ich würde es auf der Website des Bundesministeriums für Justiz versuchen

dies ist nicht der erste Fall, wo derartige Probleme auftauchen

Mach Deinem "Kollegen" deutlich, das sein Verhalten kurz über lang zur Zwangsvollstreckung führt. Ggf. auch Zwangsversteigerung der Wohneinheit.

Ich Vergleiche das mal so. Gas wird ja auch verwendet wie Heizöl.

Ich habe Gasversorgung und jedes Jahr kommt ein Mensch und misst die Heizungen aus. Jede Partei bezahlt das an Gas, was er verbraucht hat.

Ist das bei Heizöl dann nicht auch genau so? Das ihr das Bezahlt, was ihr verbraucht habt?

Vielleicht hatte er es aus Kulanz Bezahlt und fordert es jetzt ein, da die Preise drastisch gestiegen sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
FrankaGirl 
Fragesteller
 23.07.2023, 14:01

Scheinbar hat niemand hier Ahnung, wie das in einem 3-Familien.Haus ist.

Es gibt ein WEG-Konto. Jeder Eigentümer zahlt monatlich einen Abschlag. Vom WEG-Konto wird dann das Heizöl bezahlt.

1 Mal im Jahr kommt die Ista und liest den Verbrauch ab. Die Ista erstellt die Abrechnung, Entweder man bekommt was raus oder zahlt nach.

Herr Miteigentümer hat nichts aus -Kulanz bezahlt, und fordert es jetzt nach. Herr Miteigentümer zahlt einfach die Nachforderung für das Heizöl, das er verbraucht hat, nicht.

Was ist daran so kompliziert zu verstehen? Ich denke nicht, dass das in anderen Mehrfamilienhäusern anders geregelt wird.

Ach bin ich soweit, dass ich die Verwaltung an einer hauptberuflichen Verwaltung abgeben werde. Bislang machte ich es.

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Mell96437  23.07.2023, 14:06
@FrankaGirl

Ganz ehrlich, du verwirrst mich mit den "Eigentümer"

Die wo nicht bezahlen - sind das die Vermieter oder die Mieter?

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FrankaGirl 
Fragesteller
 23.07.2023, 14:10
@Mell96437

Wir 3 sind alle Eigentümer, Es gibt keine Mieter hier im Haus. Ich hab auch nirgend wo was von Mietern geschrieben, sondern von einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft),

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Mell96437  23.07.2023, 14:21
@FrankaGirl

Okay. Habs verstanden.

Beispiel:

Wenn im Oktober die Abrechnung kommt und du die Hausverwaltung bist, MUSST du das Geld "Vorstrecken" und warten bis die anderen zwei Zahlen?

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FrankaGirl 
Fragesteller
 23.07.2023, 14:43
@Mell96437

Wir 3 zahlen jeden Monat einen gewissen Betrag ein, auch er. Aber das Geld reichte 22/23 natürlich nicht aus,

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Mell96437  23.07.2023, 20:45
@FrankaGirl

Also, so wie es scheint führt da kein Weg einfach raus.

Du könntest ihn anzeigen, wegen Betrug oder Unterschlagung.

Oder du nimmst dir einen Anwalt.

Alles andere hat in meinen Augen keinen Sinn. Wenn er kein Druck hat, wird er auch nicht bezahlen. Und da ihn aus seinem Zimmer niemand rausschmeißen kann, kann es ihm grad am Popo vorbei gehen. Weißt wie ich mein?

Hoffe, ich konnte dir doch noch weiter helfen. Wünsche dir alles gute.

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FrankaGirl 
Fragesteller
 23.07.2023, 13:50

Wir sind alle Eigentümer.

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Ani2003  23.07.2023, 13:54
@FrankaGirl

Ahso, dann habt ihr rechtsschutz?

Der kann sein Eigentum dadurch verlieren wenn er zahlungsunfähig ist.

Mal mit ihm geredet?

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FrankaGirl 
Fragesteller
 23.07.2023, 14:08
@Ani2003

Ich befürchte, für so was nicht. Der Streitwert dürfte aber überschaubar sein.

Er behauptet, sein Schwiegersohn könnte berufsbedingt günstiges Heizöl beschaffen. Selbst wenn das stimmt (bislang noch nicht geschehen), würde das die Heizperiode 23/24 betreffen. Hier geht es aber um die Heizperiode 22/23. Wie soll das funktionieren? Die andere Eigentümerpartei sieht das genau so und wird mit ihm noch reden.

Ich denke, ich geb das einem prof. Hausverwalter, auch wenn das viel Geld jeden Monat kostet,

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Ani2003  23.07.2023, 14:10
@FrankaGirl

Na wenn du RS hast nimmste dir ein kostenloses erstgespräch und legst dem Anwalt das geordnet vor.

Ab da musst du nurnoch warte, warten warten´und auf Geld freuen.

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FrankaGirl 
Fragesteller
 23.07.2023, 14:13
@Ani2003

Ich befürchte, die Rechtsschutz gilt hier nicht. Das liegt an den Versicherungsbedingungen. Aber die Kosten dürften bei diesem Streitwert gering sein und außerdem geht dann das durch 2, da die andere Partei auch ein Interesse haben dürfte, dass er zahlt,

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Ani2003  23.07.2023, 14:17
@FrankaGirl

Bei deinem Sachverhalt reicht erstmal das vernünftig geplante Erstgespräch.

Du bist im Recht...

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Die Entziehung des Wohnungseigentums!

Aus dem Erlös kann die WEG dann auch Öl einkaufen.