Eigenständig angeln unter 14?
Hallo zusammen!
Ich bin 13 Jahre alt aus Niedersachsen und wollte mich Mal erkundigen, was ihr dazu denkt...
Ich Frage mich nämlich ob ich auch jetzt schon eigenständig Angeln gehen dürfte/könnte da mein Alter das einzige ist, was mich zumindest gesetzlich davon abhält. In den Ferien und nun gegen Ende der Schonzeit für viele Fischarten ist die Lust an Wasser zu gehen entsprechend groß.
Die Fischerprüfung (Theorie und Praxis) habe ich bereits bestanden. Ich verfüge über jegliche Ausrüstung die für das waidgerechte Angeln notwendig ist (Fischtöter,Maulsperre,Hakenlöser,Maßband, Unterfangkescher, etc.) Zudem kenne ich ein Angelladen, welcher mir auch jetzt schon Gastkarten für entsprechende Gewässer ausstellt.
Also hätte ich: Den Fischerprüfungs-Ausweis,die nötige Ausrüstung,sowie den Erlaubnisschein für ein Gewässer.
Was würde jedoch bei einer Kontrolle passieren? Hab ja schließlich alles außer das vollendete 14te Lebensjahr.
Hätte ich dennoch mit einer Strafe zu rechnen?
4 Stimmen
Der Fischereischein darf doch erst mit 14 ausgestellt werden?
Ja, das ist der deutschlandweit gültige blaue Schein. In Niedersachsen kann man aber auch schon mit dem Fischerprüfungs-Ausweis Angeln. Den bekommt man nach bestandener Prüfung.
2 Antworten
Du darfst leider erst wenn du 14Jahre alt bist alleine zum angeln gehen und vorher wird dir auch kein Fischereischein auf deiner Gemeinde oder Buergeramt ausgestellt.
In Niedersachen erst ab 14,das liegt daran das jedes Bundesland sein eigenes Fischereigesetz hat.Das Pruefungszeugnis kannst hier in Niedersachsen auch schon mit 13 bekommen nur wird dir der Schein erst mit 14 Jahren ausgestellt und vorher kein angeln.
In Niedersachsen benötigt man KEINEN Fischereischein zum Angeln !!! Es reicht das Prüfungszeugnis, was ich bereits hab
Aber du darst trotzdem erst angeln gehen wenn du 14 bist und das war auch deine Frage gewesen.
Normalerweiße ist es nicht ganz so streng es kann sein das du nahause geschickt wirst. Selten aber passiert es das du Strafe bekommst vorallem da es nur ein Jahr ist. Sag einfach das du alles prüfungen und so schon bestanden hast, dan sollte es keine Schwierigkeiten geben. Sei respektvoll und geh auch wirklich nahhause fals du musst.
Dan bessere ich mich aus es kommt auch darauf an wo du angelst. Wen es irgendwo am Land ist dan ist es egal. Wenn es irgendwo und der Stadt ist was komisch wäre weil da warscheinlich kein See oder sowas sein wird dan ist es etwas anders aber grundsätzlich weiß ich aus eigener Erfahrung das es meist nicht so streng ist.
Es gelten in ganz Deutschland die Fischereigesetze der jeweiligen Bundeslaender,und wenn keinen Schein hast und eine Erlaubniskarte fuer das Gewaesser und man wird kontrolliert von der Fischereiaufsicht oder Polizei dann ist man dran und das nennt sich dann Schwarzfischen,und wenn Pech hast darfst auch keinen Fischereischein mehr machen und dann ist der Traum aus vom angeln.
Ja OK, glaub ich dir also bitte wende dich an ihn er weiß es. Danke für die Info
Habe doch einen eigenen Kommentar gemacht und nur auf deine Antwort dich hinweisen wollen das sie nicht richtig ist.
Das spielt keine Rolle auch wenn er die Pruefung schon abgelegt hat,den Fischereischein wird erst ausgestellt wenn er 14 Jahre alt ist und ohne diesen Fischereischein bekommt er auch keine Angelerlaubnisschein fur das Gewaesser.
Das ist falsch. Eine Angelerlaubniskarte bekommt man nämlich auch mit der Fischerprüfung und die reicht auch um sich auszuweisen, zumindest innerhalb NDS.
Nichts ist falsch in Niedersachsen muss man 14 sein um alleine angeln gehen zu duerfen und im Besitz der des Pruefungszeugnisses sein,nur jetzt kommt ein anderes Problem denn fast alle auch hier in Niedersachsen wollen den Fischereischein sehen sonst gibt es keine Angelerlaubnis fuer das Gewaesser.Komme selbst aus Niedersachen genau an der Grenze zum Bundesland Hamburg und musste das selber auch feststellen am eigenen Leib.Und Vereine geben dir auch keine Gastkarten ohne den Fischereischein.
Hallo zusammen!
Ich bin 13 Jahre alt aus Niedersachsen und wollte mich Mal erkundigen, was ihr dazu denkt... Und was ist an meiner Antwort falsch? Siehe das Fischereigesetz von Niedersachsen und da steht sicherlich nicht das man wenn man mit 13 Jahren die Pruefung erfolgreich abgelegt hat schon alleine zum angeln gehen darf.
Das ist falsch. Eine Angelerlaubniskarte bekommt man nämlich auch mit der Fischerprüfung und die reicht auch um sich auszuweisen, zumindest innerhalb NDS.
Bezieht sich auf....
Das spielt keine Rolle auch wenn er die Pruefung schon abgelegt hat,den Fischereischein wird erst ausgestellt wenn er 14 Jahre alt ist und ohne diesen Fischereischein bekommt er auch keine Angelerlaubnisschein fur das Gewaesser.
und nicht direkt auf
Frage richtig lesen und auch verstehen,denn die Frage lautete: Eigenständig angeln unter 14?
Hallo zusammen!
Ich bin 13 Jahre alt aus Niedersachsen......
Und ich komme auch aus Niedersachsen ;) Angelkarten mit Fischerprüfung....gar kein Problem. War es nie innerhalb Niedersachsen. Die Fischerprüfung ist gleichwertig zum Fischereischein in Niedersachsen. Und die Prüfung geht auch sogar vor 13. Das man vor 14 nicht alleine angeln kann spielt bei meiner Antwort keine Rolle. Es geht darum, dass die Fischerprüfung völlig reicht innerhalb NDS.
Lese das Fischereigesetz von Niedersachsen...angeln erst ab 14 Jahren alleine das ist mal Fakt.
Willst du das nicht verstehen? Auch wenn er schon mit 13 Jahren die Pruefung abgelegt und bestanden hat darf er trotzem erst mit 14 Jahren alleine losziehen zum angeln.
Willst du das nicht verstehen?
Nein du verstehst es nicht
Und die Prüfung geht auch sogar vor 13. Das man vor 14 nicht alleine angeln kann spielt bei meiner Antwort keine Rolle.
Du willst einfach die Frage vom Fragesteller nicht begreifen das ist alles,fuer mich ist das Thema nun durch da es fuer mich keinen Sinn macht weiter zu schreiben,habe meine Antwort dem Fragesteller gegeben und die ist eben mal richtig.
Nein, du begreifst es nicht....nicht einmal nach mehrfachen Hinweisen meinerseits.
ohne diesen Fischereischein bekommt er auch keine Angelerlaubnisschein fur das Gewaesser.
ist einfach falsch, weil die Prüfung reicht um in NDS Erlaubnisscheine zu bekommen und es reicht auch um sich auszuweisen innerhalb NDS. Daran gibts nichts zu rütteln.
Und nochmals
Das man vor 14 nicht alleine angeln kann spielt bei meiner Antwort keine Rolle.
Er darf auch nicht alleine angeln unter 14. Das habe ich auch nie gesagt. Es spielt eben nur keine Rolle bei meiner Antwort, weil ich mich darauf beziehe, dass man den Fischereischein deiner Ansicht nach braucht....und das ist eben falsch. Jetzt klick gemacht?
Ja, das stimmt. Zum Angeln in Niedersachsen ist dieser Fischereischein jedoch nicht notwendig. Man benötigt nur den Fischerprüfungs-Ausweis ( Beleg der bestandenen Fischerpüfung). Diesen Nachweis bekommt man bei uns in NDS seit 2023 schon ab 12 Jahren also hab ich den bereits. Auch ne Tageskarte (Erlaubnisschein) bekomme ich wie gesagt. Danke dennoch für deinen Hinweis.