6 Antworten
Kommt darauf an, für Großtiere (Rinder, Pferde) gilt Schlachthofpflicht,
einem Kleintier, wie Taube, Huhn, Gans kann jeder selber den Kopf abhacken,
Schweine können in Hofschlachtung geschlachtet werden wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden:
es muß betäubt werden, daß es vom Kehlschnitt der es tötet (per Ausbluten) nichts mehr mitbekommt (geschieht meistens per Bolzenschuß ins Hirn),
und das noch lebende Tier und danach der frisch geöffnete Körper müssen erst vom amtlich bestellten Fleischbeschauer begutachtet werden, bevor man es weiter verwerten darf, das ist nötig zum Schutz vor möglichen Tierkrankheiten wie Tuberkulose, Wurmbefall, Trichinose, Milzbrand etc., die auch für Menschen schädlich sein können, wenn sie das befallene Fleisch verarbeiten oder essen.
Man benötigt vom Amt eine Bescheinigung und dann ist es rechtlich in Ordnung
Also da gibt es spezielle Vorschriften, hier ein Beispiel aus Ludwigsburg von 2015 https://www.landkreis-ludwigsburg.de/fileadmin/user_upload/seiteninhalte/gesundheit-veterinaerwesen/lebensmittel/merkblatt-hausschlachtung.pdf Also erkundige dich Mal beim Rathaus oder den Veterinär Amt
Schweine, Schafe, Hühner, Enten, Wachteln etc auf jeden Fall. Ich kenne mehrere Leute, die ihre Karnickel geschlachtet haben.
Wie es mit Hunden, Katzen und Hamstern aussieht, weiss ich nicht.
Nur wenn man die Sachkunde dafür nachweisen kann.