Ehem. Lebensgefährte von Verstorbener verlangt Geld?
Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter ist vor 4 Tagen verstorben.
Mein Mann und sein Bruder haben somit ihr Auto geerbt. Das Teil ist nicht mehr viel Wert (100 Euro wenns gut läuft).
Meine Schwiegermutter hat den beiden Jungs gesagt, sie sollen das Auto ihrem ehemaligen Lebensgefährten (schon Jahre lang auseinander) geben, als Dankeschön das er immer für sie Einkaufen war und sie zu Ärzten gefahren hat.
Es war mit ihm auch alles so abgesprochen. Er wollte das Auto auch umbedingt haben.
Jetzt sagt er aber "Ich will 600 Euro für die neuen Reifen die ich drauf gepackt habe und dann könnt ihr das Auto behalten. Ich will es nicht mehr:"
Die Reifen hat er selber gekauft und draufgeschraubt. Meine Schwiegermutter wollte die teuren Reifen gar nicht haben.
Jetzt will er das Geld von uns.
Aber es steht ihm doch rechtlich gar nicht zu, oder?
Ich meine... die Reifen gehören zum Auto. Das Auto gehört zur Erbmasse und gehört somit den beiden Brüdern.
Es gibt nichts schriftliches über die Reifen (also keine Abmachung von dem Lebensgefährten und meiner Schwiegermutter)
Eigentlich kann er es ja dann nicht verlangen oder?
7 Antworten
Nein, natürlich nicht. Was er mit dem geschenkten Auto auf seine Privatkosten macht, das finanziert er auch selber.
Verlangen kann der ehem. Lebensgefährte viel, geben würde ich ihm nichts.
Deine Schwiegermutter hat so wie es sich anhört kein Testament verfasst und somit erben die Söhne den Nachlass.
Wie blöd muss man eigentlich sein, auf ein "Schrottauto" noch neue Reifen aufziehen zu lassen? Pech für den ehem. Lebensgefährten.
da hat er Pech gehabt
das Auto ist teil der Erbmasse
es sei denn sie hat ihrem ehemaligen Lebensgefährten das Auto vererbt, das muß aber schriftlich hinterlegt sein
und nix mit ausbezahlen oder sonst was: die Reifen gehören zum Auto und dies zur Erbmasse. erledigt
und auf welche 100€-Schrottkarre zieht man 600€-Reifen drauf?
Nein. Kann er nicht. Das Auto ist geerbt. Es gehört jetzt ihm. Wenn er neue Reifen drauf macht gehören sie ihm auch. Ein Zwangsrückverkauf ist nicht drin. Soll er versuchen die Karre auf Kleinanzeigen zu verscheuern.
Wenn die Story so passt.
Kann er wohl GARNICHTS verlangen
Maximal die Aushändigung der Reifen.... aber bezahlen würde ich 0,0