Ebay Verkauf verweigern?

5 Antworten

Kaufvertrag ist Kaufvertrag und pacta sunt servanda, wie man so schön sagt. Wenn einer Zustandegekommen ist (also du angeboten hast und die Person schon klar angenommen hat), dann hat sich die Sache für dich eigentlich.

Du kannst nicht Anfechten, weil kein Anfechtungsgrund vorliegt, du kannst nicht zurücktreten, weil du dir vermutlich vertraglich kein Rücktrittsrecht vorbehalten hast.

Du kannst aber die andere Partei anschreiben und sie fragen, ob es für sie okay ist, wenn ihr den Kaufvertrag wieder auflöst weil du es dir anders überlegt hast. Wenn du Glück hast, dann hat sie Verständnis. Wenn du Pech hast, dann macht die Person dir charmant und subtil klar, dass du entweder die Jacke rüberwachsen lässt oder sie klagt die Jacke bzw. deren Übereignung auf Basis des Kaufvertrages Zug um Zug gegen Übereignung des Kaufpreises ein.

Eigentlich solltest du dich an die Abmachung halten bzw. es dem Käufer auch ehrlich sagen und abwarten wie er/sie darauf reagiert.

Vielleicht hast du ja auch das Glück das dein Käufer nicht kommt, das passiert dort leider sehr häufig.

Nein, ein Recht hast du nicht dazu, aber du kannst darum bitten, dass der mündlich geschlossene Kaufvertrag rückgängig gemacht wird. Das liegt dann an dem Käufer, wie er entscheidet.

Hat der Käufer denn schon ganz deutlich signalisiert dass er das Teil möchte, oder nur dass er es sich anschauen will

Wenn ihr euch auf den Kauf geeinigt habt, besteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Dann kann ggf. Schadensersatz geltend gemacht werden. Rücktritt vom Kaufvertrag geht nur sehr begrenzt aus wichtigen Gründen, zum Beispiel Irrtum.